Velmede. Wird da ein schrottreifes Auto entsorgt? Bei Bestwig steht ein verlassenes Fahrzeug an der B7. Die Hintergründe sind diesmal anders.
Seit Tagen steht am Fahrbahnrand der B7 in Velmede bei Bestwig ein verlassenes Fahrzeug - und es wird wohl auch noch etliche Tage weiter dort bleiben. Es ist allerdings nicht der übliche Fall, bei dem jemand versucht, einfach sein schrottreifes Auto zu entsorgen.
Nicht mehr für Straßen zugelassen
In diesem Fall ist das Fahrzeug der Polizei bei einer Kontrolle aufgefallen:
Das Auto mit dem Kennzeichen aus der Hansestadt Bremen war im Fahndungssystem der Polizei zur Stilllegung ausgeschrieben gewesen – das ist der Fall, wenn zum Beispiel die Kfz-Steuer oder wenn Versicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden. Die Polizei hat über die Stilllegung des Autos an Ort und Stelle die Gemeinde Bestwig informiert, inzwischen sind auf Anordnung des Straßenverkehrsamtes die Kennzeichen auch entstempelt worden.
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Ein auffälliger roter Aufkleber warnt davor, dass das Auto nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf. Fahrzeuge, die kein gültiges amtliches Kennzeichen besitzen, dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Wegeflächen abgestellt werden. Das ist ein Verstoß gegen das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und gegen die Straßenverkehrsordnung.
Gemeinde droht Verwertung an
Die Gemeinde Bestwig, so ihr Sprecher Jörg Fröhling, hat den Halter angeschrieben und aufgefordert, das Auto an der B7 zu entfernen. Die Frist von vier Wochen ist allerdings noch nicht abgelaufen. Passiere das nicht, wird ihm angedroht, dass die Gemeinde das Fahrzeug abschleppen und der Verwertung zuführen werde. Das dabei womöglich erzielte Geld könnte dann einbehalten werden, um die Verwaltungskosten der Gemeinde zu decken. Weil dem Eigentümer Gelegenheit gegeben werden muss, darauf reagieren zu können, kann es noch dauern, bis sich an der B7 etwas tut. Der Gemeindesprecher warnt ausdrücklich davor; Autos einfach am Straßenrand zu entsorgen: Man tue alles, um die Halter zu finden, „es kostet sie auf jeden Fall Geld“.
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Halter von Autos müssen sich um eine ordnungsgemäße Entsorgung kümmern. Wer dagegen verstößt kann sich sogar der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung strafbar machen.