Meschede. Seit dem 1. August gilt die Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen. Wie diese in Meschede kontrolliert wird und was auf Ungeimpfte zukommt.

Ohne Masern-Impfung geht es ab diesem Monat nicht mehr in die Kita. Am 1. August endete die Frist für eine Impfung. Das bedeutet: Wer sein Kind nicht impfen lässt, kann damit rechnen, dass es vom Kindergartenbetrieb ausgeschlossen wird. Ebenfalls betroffen von der neuen Regelung sind die Mitarbeitenden in solchen Einrichtungen. Die Redaktion hat nachgefragt, wie viele Kita-Kinder in Meschede von der Impfpflicht betroffen sind und wie die Regelung umgesetzt wird. Jürgen Uhl ist Pressesprecher des Hochsauerlandkreises Meschede und gibt einen Ausblick, wie die Kontrollen stattfinden werden und auf was sich Familien einstellen müssen, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen.

Wie viele Kindergartenkinder in Meschede sind von der Masern-Impfpflicht betroffen?

Jürgen Uhl: Das neue Kindergartenjahr beginnt am 1. August. Ab dann besuchen knapp 100 Jungen und Mädchen, für die eine Impfpflicht besteht, die Kitas in Meschede.

Wie wird kontrolliert, ob ein Kind geimpft ist oder nicht?

Die Kontrolle wird vor Ort in der Kita oder Schule durchgeführt. Die Schulleitung muss dort den Impfschutz der Kinder sowie der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, soweit sie nach dem Jahr 1970 geboren sind, kontrollieren.

Umgang mit ungeimpften Kindern

Was passiert mit einem ungeimpften Kind in der Kita?

Laut dem Familienministerium muss ein Kind, dass bis zum 31. Juli nicht geimpft ist oder bei dem bis dahin kein Impfnachweis vorliegt von der jeweiligen Einrichtung beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Wird der Nachweis nicht in einer angemessenen Frist nachgereicht, kann das Gesundheitsamt von seinem Recht Gebrauch machen, einem ungeimpften Kind den Zutritt in die Kita zu verweigern.

Wie geht man mit Eltern um, die ihren Nachwuchs nicht gegen Masern impfen lassen wollen?

Wenn Familien sich weigern, ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen, werden diese von der Betreuung in den jeweiligen Einrichtungen ausgeschlossen. Eltern eines schulpflichtigen Kind müssen mit einem Bußgeld rechnen.

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Müssen die Kinder nach der Impfung erst einige Tage zuhause bleiben, bis sie wieder in die Kita dürfen?

Laut dem Gesundheitsamt gibt es keinen medizinischen Grund, warum die Kinder nach der Masernimpfung nicht in die Kita gehen könnten. Zumindest gilt das, wenn sie - wie in den meisten Fällen - keine Impfreaktionen zeigen.

Impfpflicht lange verschoben

Wie bewerten Sie die Masern-Impfpflicht? Die Umsetzung wurde ja aufgrund der Corona-Pandemie bereits zwei Mal verschoben.

Meiner Ansicht nach dient die Impfpflicht dem Wohlergehen aller in den Kitas und Schulen anwesenden Personen - ob nun für die Kinder oder die Erzieherinnen und Lehrer. Die Umsetzung der Pflicht wird von Seiten des Jugendamtes entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben überwacht.

Glauben Sie, dass es in nächster Zeit oder in naher Zukunft auch eine ähnliche Regelung bezüglich der Corona-Impfpflicht in den Kitas gegeben wird?

Nein!

Hintergrund

Seit dem 1. Augustgilt die Masern-Impfpflicht in den deutschen Kitas und Schulen. Auch andere Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Flüchtlingsunterkünfte, Arztpraxen und Krankenhäuser sind von der Regelung betroffen.

Hintergrund der Impfpflicht ist der Schutz vor Infektionskrankheiten gerade für die Mitarbeiter solcher Einrichtungen.

Nachdem die Regelung 2019 im Bundestag beschlossen wurde, galt ab dem 1. März 2020 die Masern-Impfpflicht für Kinder ab einem Mindestalter von einem Jahr. Diese Regelung beschränkte sich jedoch auf Kinder, die neu in Kitas oder Schulen aufgenommen wurden. Ab diesem Monat gilt nun die Nachweispflicht für die Kinder und Beschäftigte, sie schon zuvor den Kita oder die Schule besucht haben.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Frist für Beschäftigte schon zwei Mal verlängert. Eigentlich hätte sie ab August 2021 enden sollen.

Kinder, die keine Masern-Impfung erhalten, können aus ihrem Kindergarten ausgeschlossen werden. In Schulen geht dies nicht, dort herrscht Schulpflicht. Wer sein Schulkind nicht impft, muss jedoch mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen.