Meschede/Schmallenberg. Das Amtsgericht Essen überprüft die Berichterstattung aus der Corona-Zeit um die Vorfälle in Schmallenberg-Ebbinghof - und stärkt die Presse.
Ein Schmallenberger Anwalt hat ein Gerichtsverfahren gegen diesen Verlag verloren: Das Amtsgericht Essen hat seine Klage als „unbegründet“ abgewiesen. Der Anwalt aus Schmallenberg hatte beklagt, dass in der Vergangenheit, im Zuge der Pandemie, die Gastronomin Daniela Tigges und ihr Betrieb namentlich in der Zeitung genannt wurden. Wie berichtet, hatte sie sich die Corona-Einschränkungen nicht mehr gefallen lassen und ihren Betrieb in Ebbinghof öffnen wollen. Polizei und Ordnungsamt schritten ein.
Gericht: „Legitime Aufgaben der Medien“
Ihr Persönlichkeitsrecht sei durch Nennung ihres Namens verletzt worden, meinte der Anwalt in seiner Klage. Diese Einschätzung teilte das Amtsgericht aber nicht: „Verfehlungen – auch konkreter Personen – aufzuzeigen, gehört zu den legitimen Aufgaben der Medien.“ Die Presse könne nicht grundsätzlich aufgefordert werden, nur anonymisiert zu berichten. Die Berichterstattung über eine Straftat, die zum Zeitgeschehen gehöre, sei Aufgabe der Medien: Diese Verletzung der Rechtsordnung begründe „ein anzuerkennendes Interesse an näherer Information über Tat und Täter“.
>>> Lesen Sie hier: Schmallenberger Woche: Das Fazit der Organisatoren <<<
Selbst Aufmerksamkeit auf sich gelenkt
Das Gericht betonte, Tigges habe selbst durch eine Pressemitteilung die Ankündigung der Öffnung ihres Betriebes in der Pandemie bekannt gemacht – sie habe „selbst für öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt“. Durch ihren Verweis auf ihren Status als Unternehmerin des Jahres, zweifache Mutter und damalige IHK-Vizepräsidentin habe sie noch mehr öffentliche Aufmerksamkeit auf sich selbst gelenkt.
Der Schmallenberger Anwalt vertritt Gegner von Corona-Maßnahmen. Zuletzt hat er - wie berichtet - am Amtsgericht Meschede protestiert, weil dort weiterhin eine strikte Maskenpflicht gilt: Ohne Tragen eines Mundschutzes darf niemand ins Gebäude. Er bezeichnet die Regelung über das Hausrecht am Amtsgericht als „rechtswidrig“.