Meschede/Schmallenberg. Im Amtsgericht Meschede gilt Maskenpflicht. Ein Anwalt, der Gegner der Corona-Maßnahmen verteidigt, nennt das „rechtswidrig“. Arzt muss zahlen.

Es gibt in Meschede, außer in den Gesundheitseinrichtungen, noch einen Ort, an dem auch weiterhin zum Schutz vor Corona eine Maske getragen werden muss: im Amtsgericht, ausnahmslos von allen. Ein Anwalt wirft deshalb dem Gericht „Rechtswidrigkeit“ vor. Und ein Arzt muss zahlen.

Der Schmallenberger Anwalt ist bekannt dafür, Gegner der Corona-Maßnahmen zu verteidigen. Er ist reizbar: Er wird gegenüber den Wachtmeistern im Mescheder Amtsgericht laut, weil sie ihm im Eingangsbereich bei der Personenkontrolle den Zutritt verweigern – denn vor dem Eintritt muss er eine Maske aufsetzen.

Arzt kommt nicht an Eingangskontrolle vorbei

Ohne aber würde er oben im Gerichtssaal den Termin seines Mandanten verpassen. Letztlich lässt er sich eine Gratis-Maske aus dem Justiz-Vorrat geben. Es muss ihm dann auch noch erklärt werden, dass er sie richtig zu tragen habe, nämlich nicht – wie er es versucht - unterhalb der Nase. Sein Mandant, ein Arzt aus Meschede, kommt nicht mit ihm: Er weigert sich weiter, Maske zu tragen.

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Am Sitzungssaal oben hat Richter Dr. Sebastian Siepe ausdrücklich eine so genannte „Sitzungspolizeiliche Anordnung“ für diesen Tag aufhängen lassen. Auch darin steht noch einmal, dass ein Mundschutz zu tragen sei. Das Gerichtsverfassungsgesetz gibt dem Vorsitzenden das Recht und die Pflicht, in einer Sitzung die Ordnung aufrechtzuerhalten – eben als so genannte „Sitzungspolizei“. Diesen Anordnungen muss sich jeder beugen, der die Verhandlung besucht: Sonst könnten Ordnungsgelder verhängt werden.

Anwalt fühlt sich „schlecht“ mit Maske

Der Auftritt ist kurz, denn der Anwalt will wieder raus aus dem Saal, um die verhasste Maske abzusetzen: „Ich fühle mich schlecht mit der Maske“, sagt er vor dem Richter. Er sagt, die Wachtmeister würden ihn und seinen Mandanten nicht ins Gericht lassen. Doch, mit Maske, widerspricht der Richter. Der Anwalt gibt eine Erklärung zu Protokoll: Er sehe einen Verstoß des Gerichtes gegen die körperliche Unversehrtheit, „es tut weh, bei diesen Temperaturen unter der Maske zu sein“. Daraufhin verlässt er den Sitzungssaal.

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In der Sitzung sollte eigentlich über einen Einspruch des Arztes gegen einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruches verhandelt werden. Der Arzt hatte sich geweigert, in einem Mescheder Supermarkt eine Maske aufzusetzen. Er sollte deshalb eine Geldstrafe zahlen, so die Staatsanwaltschaft. Weil aber weder Anwalt noch Angeklagter im Saal sind, kann auch ihr Einspruch nicht begründet werden. Der Arzt muss jetzt zahlen.

Gerichtsdirektorin: „Solange es geht, machen wir das so weiter“

Am Landgericht Arnsberg etwa gibt es nur noch eine Empfehlung, im Gebäude vorsichtshalber eine Maske zu tragen. Auch im Nachbar-Amtsgericht in Schmallenberg beispielsweise wird nur darum gebeten, doch eine FFP2-Maske zu tragen, aber ohne Verpflichtung. In Meschede hält Amtsgerichtsdirektorin Doris Goß an ihrem strengen Kurs fest: „Wir haben eine Maskenpflicht“, sagt sie auf Anfrage. Sie nimmt dabei ihr Hausrecht in Anspruch: „Solange es geht, machen wir das so weiter.“

Goß begründet die Maskenpflicht mit der weiterhin zirkulierenden Omikron-Variante, Untervarianten in Südeuropa und der Tatsache, dass Experten vor einer neuen Infektionswelle im Herbst warnten: „Wir machen das nicht aus Jux und Dollerei.“ Sie sagt: „Ich halte es nach wie vor für einen absolut niederschwelligen Eingriff, eine Maske aufzusetzen. Ich denke, dass kann man von den Leuten verlangen.“ Dahinter stecke auch der Arbeitsschutz. Denn damit schütze sie sowohl ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als auch alle anderen, die das Gericht aufsuchen: „Bisher hat es gut funktioniert“, ein Ausbruch sei bisher im Gericht verhindert worden.

Der Protest des Anwalts sei ein Einzelfall: „Die Leute sind total vernünftig: Die denken sich auch, mein Gott, dann ziehe ich jetzt eben eine Maske auf!“ Ausnahmen seien, je nach Situation, möglich – etwa, wenn es Sprachschwierigkeiten gebe oder Kinder angehört würden.

>>> HINTERGRUND <<<

So lautet die Anordnung im Amtsgericht im Rahmen des Hausrechts:

„Aufgrund der nach wie zirkulierenden Omikron-Variante, der bereits in Südeuropa aufgetretenen Untervariante BA.4 und BA.5 und aufgrund der Tatsache, dass von Fachleuten vor einer neuen Infektionswelle im Herbst gewarnt wird, gilt zur Verbesserung des vorbeugenden Infektionsschutzes, zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zum Schutz der rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger ab dem 13.06.2022 folgende Regelung:

I. Bei der Anwesenheit im Amtsgericht Meschede wird um Beachtung der AHA-Regeln gebeten.

II. Es besteht im Gerichtsgebäude in den öffentlich zugänglichen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske des Standards FFP2, N95 oder KN95 oder einer medizinischen Maske. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Maske nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, und Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Die Anordnungskompetenz für das Tragen von Masken in den Sitzungen obliegt dem/der Vorsitzenden, § 176 GVG. Wenn eine Anordnung erfolgt, hat die Schutzmaske dem Standard aus II.1a) zu entsprechen. Den Weisungen der Wachtmeister zur Einhaltung des Hausrechts ist Folge zu leisten.“