Eversberg. Solaranlagen auch in einer historischen Umgebung? Im Mescheder Ortsteil Eversberg gibt es politischen Streit über den Denkmalschutz.

In Eversberg wird die Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern nicht kurzfristig erneuert. Der Mescheder Stadtrat lehnte einen entsprechenden Antrag der SPD ab. Sie will eigentlich erreichen, dass energetische Sanierungen im Ortskern möglich wären. Der Stadtrat folgte stattdessen einem Antrag von Birgit Tillmann (CDU): Zunächst sollen Gespräche in Eversberg abgewartet werden, die dort straßenweise mit Hauseigentümern geführt werden.

Für die SPD hatte ihr Geschäftsführer René Jaworek betont: „Die Satzungen müssen an die aktuellen Anforderungen angepasst werden, da der Umkehrschluss nicht möglich ist.“ Jedem Hauseigentümer in Eversberg müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, sein Haus zu dämmen oder eine Solaranlage auf dem Dach zu installieren. Das lässt die aktuelle Satzung nicht zu. So aber sei es dem „einfachen Arbeiter“ nicht möglich, sich eine Immobilie in der Altstadt zu leisten, weil ihn die Energiekosten belasteten. Dadurch würde der Leerstand im Ortskern steigen. Jaworek sagte, es müssten auch bezahlbare und bautechnisch sinnvolle Erweiterungen des Wohnraumes im Altbestand möglich sein.

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Birgit Tillmann kritisierte, der SPD-Antrag sei erst gestellt worden, nachdem die CDU-Ortsunion Eversberg-Wehrstapel-Heinrichsthal ihrerseits ihre Zusammenkünfte mit den Hauseigentümern terminiert habe. Der CDU sei es wichtig, dass jeder gehört werde. Die Ergebnisse, wie der Ortskern weiterentwickelt werden könnte, will man dann der Stadtverwaltung übergeben. Mit der Mehrheit für den CDU-Antrag ist auch eine Idee der Stadtverwaltung abgelehnt worden: Sie hatte angeregt, auch die Möglichkeiten von Gemeinschaftsanlagen zur Versorgung des Historischen Ortskerns mit Energie und Strom von einem Planungsbüro untersuchen zu lassen.

Fachbereichsleiter Klaus Wahle warnte: Weiche man die Bestimmungen im Denkmalschutz auf, dann hätte das auch zur Folge, dass Fördertöpfe versiegen würden. Die Vorgaben jetzt aufzuheben, so die Meinung der Stadtverwaltung, bedeute, die Arbeit der Denkmalbehörden der letzten 40 Jahre ad absurdum zu führen – und man stoße die Eigentümer vor den Kopf, die sich an die Satzung gehalten haben und damit auch Mehrkosten auf sich nahmen. Möglicherweise drohe auch eine Rückzahlung von Geldern aus der Städtebauförderung, die bereits nach Eversberg geflossen sind. Denn dafür laufe noch eine Zweckbindungsfrist.

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