Meschede. Neue Details zur gefällten Eiche in Enste bei Meschede: Die Krankheit des markanten Baumes war lange bekannt. Im Fall droht sogar ein Bußgeld.
Ein sofortiges Fällen der rund 200 Jahre alten markanten Eiche zwischen Enste und dem Ensthof ist bereits vor einem Jahr vom Hochsauerlandkreis dem Eigentümer empfohlen worden. Das wurde im Kreis-Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in Meschede bekannt. Auf den Eigentümer des Baumes könnte noch ein Bußgeld zukommen: Denn die Eiche ist schließlich in diesem Jahr nach dem 1. März gefällt worden – das Beseitigen eines Baumes ist aber zwischen März und Ende September laut Bundesnaturschutzgesetz verboten.
Der HSK bestätigt, dass der Zeitpunkt des Fällens nicht mit dem Kreis abgestimmt worden sei. Deshalb werde jetzt geprüft, ob ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird.
Wie berichtet, hatte es nach dem Fällen des Baumes viel Trauer und Proteste gegeben. Die Eiche liegt an einem beliebten Spazierweg. Der Kreis verteidigt ausdrücklich die Notwendigkeit, dass die Eiche gefällt werden musste. Seit 2013 sei der Baum achtmal zum zuständigen Baumkontrolleur kontrolliert worden. Vor über einem Jahr sei dann ein fortgeschrittener Befall mit dem Riesenporling diagnostiziert worden – einem aggressiven Wurzelpilz. Das Auftreten von Pilzfruchtkörpern sei ein Zeichen für eine bereits vorliegende „intensive“ Weißfäule mit zerstörten Wurzeln, so die Kreisverwaltung: In der Folge sei „ein kurzfristiges Schadereignis durch Umsturz des Baumes“ nicht mehr auszuschließen gewesen.
„Im Verantwortungsbereich des Eigentümers“
Der Befall ist auch vom Baumkontrolleur der Stadt Meschede bestätigt worden. Der Kreis betont ausdrücklich: Beide Kontrolleure seien zertifiziert, würden jährlich weitergebildet, seien langjährig erfahren; der Kontrolleur des HSK habe auch ein abgeschlossenes forstwirtschaftliches Studium. Ein externer Sachverständiger sei (auch aus Kostengründen) nicht eingeschaltet worden, weil der Pilzbefall „zweifelsfrei“ festgestellt wurde – damit gebe es keinen Interpretationsspielraum.
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„Unverzüglich“ sei der Eigentümer danach über die Lage informiert worden und die sofortige Fällung mit Hinweis auf seine Verkehrssicherungspflicht empfohlen worden. Danach sei auch der Naturschutzbeirat darüber informiert worden. Vor dem Pilzbefall war der Baum sogar als Naturdenkmal ausgewiesen. Warum zwischen Bekanntwerden der Schädigung der Eiche und dem Fällen mehr als ein Jahr verging, „liegt im Verantwortungsbereich des Eigentümers“.
Nicht zutreffend ist ein öffentlich vermuteter Zusammenhang zwischen dem Beseitigen des Baumes und der geplanten Ausweitung des Gewerbegebietes Enste-Nord: Denn die Erweiterungsflächen liegen nördlich des bisherigen Baumstandortes.
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