Meschede. In Meschede und im HSK eröffnen immer mehr Testzentren. Das Geschäft ist lukrativ, es geht um Millionen.

Testzentren rund um Meschede schießen wie Pilze aus den Böden. So in der Ruhrstraße, in Freienohl, am Enjoy in Wehrstapel oder am Hagebau in Enste. 27 Teststellen sind seit Anfang des Jahres im HSK dazugekommen, sechs davon in Meschede. Das Geschäft ist lukrativ, es geht um Millionen.

11,50 Euro pro Test

Zunächst allgemein: 11,50 Euro erhalten die Betreiber pro Corona-Test von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die wiederum mit dem Bund abrechnet. Bei fast 2 Millionen Corona-Testungen, die laut Hochsauerlandkreis zwischen 1. März 2021 bis 20. Februar gezählt wurden, hat der Bund somit mehr als 22,5 Millionen Euro ausgezahlt.

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7,6 Millionen seit Januar

7,6 Millionen davon allein im Jahr 2022. Bislang wurden 665.375 Testungen gemeldet (Stand: 20. Februar). Das sind immense Summen, zumal es sich hierbei nur um die Zahlen für den ländlichen Hochsauerlandkreis handelt.

Abrechnen nach Testverordnung

Es verdienen Ärzte, Apotheker, Rettungsdienste wie das DRK und private Anbieter gleichermaßen, wenn sie nach § 4a und § 4b Coronavirus-Testverordnung abrechnen.

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3,50 Euro Materialkosten

Wie groß ist die Gewinnspanne? In den 11,50 Euro sind 3,50 Euro als Materialkosten enthalten. Zertifizierte Schnelltests gibt es je nach Bestellmenge für unter einem Euro zu kaufen. Hinzu kommen dann zum Beispiel noch Kosten für die Schutzausrüstung der Tester und für Software und Technik vor Ort.

Mindestlohn 9,82 Euro

Sollten die Tester in privaten Teststellen den Mindestlohn erhalten, sind dies seit Januar 2022 9,82 Euro, plus eventuelle Zulagen an Wochenenden oder Randzeiten. In der Mescheder Ruhrstraße arbeitet beispielsweise nach eigenen Angaben eine Person, die die Leute registriert und testet. In der gut frequentierten Teststelle in der Velmeder Schützenhalle sind meistens zwei oder mehr Mitarbeiter zugegen.

1500 Euro Miete in der Innenstadt

Ärzte und Apotheker können auf eigenes Personal und eigene Räume zurückgreifen können, die natürlich auch bezahlt werden. Drittanbieter müssen teilweise Räume anmieten, die je nach Lage auch recht kostspielig sind. So wurde die ehemalige Bonita-Filiale, in der nun ein Testcenter betrieben wird, im Dezember noch für 1500 Euro Miete auf Ebay Kleinanzeigen angeboten. Fixkosten, die in einer Teststelle auch erwirtschaftet werden müssen.

Mittlerweile Betreiber von vier Teststellen

Der Betreiber stieg ins Testgeschäft ein, um die Einbußen in seinen gastronomischen Betrieben während der Pandemie auszugleichen. Er betreibt mittlerweile vier Testzentren in Meschede, Wehrstapel, Bestwig und Freienohl.

15 Testcenter in Meschede – sechs davon im Januar eröffnet

In Meschede gibt es aktuell 15 Teststellen, sechs davon wurden seit Januar eröffnet. In Schmallenberg sind es aktuell neun, in Eslohe fünf und in Bestwig vier.

27 Neueröffnungen in 2022 im HSK

Der HSK ist als untere Gesundheitsbehörde für die Beauftragung der Testzentren zuständig. 27 Teststellen erhielten kreisweit seit dem 1. Januar eine Beauftragung. Anders sieht es im Märkischen Kreis aus: Derzeit sind dort gar keine Neuabnahmen für Testzentren möglich, da die Behörde eine flächendeckende Versorgung als gewährleistet sieht. Den Zuschlag bekommen nur noch Anbieter, die bereits eine Zulassung haben. Es gibt eine Warteliste.

Anforderungen an Räume, Betreiber und Personal

Es gibt laut Coronatest-Strukturverordnung Anforderungen an die Räume, beispielsweise um Abstände einhalten zu können, und Anforderungen an Betreiber und das Personal vor Ort. Der Betreiber sollte zuverlässig „im Sinne des Gewerberechts“ sein und eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf vorweisen. Ist dies nicht der Fall, „muss eine entsprechende Expertise durch andere Beschäftigte oder mindestens durch eine Kooperationsvereinbarung einbezogen werden“. Das Personal muss geschult sein und über ein entsprechenden Zertifikat verfügen. Branchenfremde sind keine Seltenheit: Der Betreiber von vier Teststellen in Meschede, kommt beispielsweise ursprünglich aus der Gastronomie.

Kontrollen des Hochsauerlandkreises

Der Kreis prüft die Teststellen vor Ort mit verdeckten Kontrollen und wenn es Hinweise auf Verstöße gibt. Dort habe es vereinzelt Probleme gegeben, die aber von den Betreibern behoben wurden, so Kreissprecher Martin Reuther. Dabei geht es dann beispielsweise um Abstände und Beschilderungen, nicht um Abrechnungen.

Meldepflicht

Die Kontrollen sind bestenfalls bürokratischer Natur: Die Teststellen sind verpflichtet, die Anzahl der durchgeführten Bürgertests täglich an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen zu melden. Das läuft über ein Online-Portal. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).

Stichprobenartige Kontrollen der KVWL

Das Prozedere bei der KVWL sieht folgendermaßen aus: „Die Anzahl der täglich gemeldeten Tests wird mit den abgerechneten Bürgertestungen abgeglichen und dabei einer automatisierten Plausibilitätsprüfung unterzogen. Stichprobenartig prüft die KVWL hierbei die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung der Testungen unter Einbeziehung der lokalen Leistungsdokumentation.“

Bis Ende 2024 aufbewahren

Auf Verlangen sind die Betreiber verpflichtet, der KVWL alle Auskünfte zu erteilen und Dokumentationen zu schicken, letztere müssen bis Ende 2024 aufbewahrt werden. Gibt es einen Verdacht auf Betrug, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Frage, ob es im HSK schon Verstöße gab, wird von der KVWL mit Verweis auf den Datenschutz nicht beantwortet. Laut HSK-Polizei gibt es bislang keine Anzeigen.

Bis zu zehn Jahre Haft

Zuletzt waren rund um Wuppertal die Betreiber von 14 Corona-Testzentren aufgeflogen. Sie stehen unter Betrugsverdacht in großem Stil nicht durchgeführte Schnelltests abgerechnet zu haben. Die Ermittlungen begannen, als mehrere Bürger meldeten, Testergebnisse erhalten zu haben, obwohl sie sich gar keinen Corona-Schnelltests unterzogen hatten. Für den Fall einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrugs müssten die Beschuldigten mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

Weitere Infos

  • Die erteilte Genehmigung ist nicht befristet und gilt für die Dauer der Coronatest-Strukturverordnung des Landes NRW. Das Angebot muss auf Dauer angelegt sein.
  • Die Teststellen müssen an mindestens 20 Wochenstunden Testungen anbieten. Dabei sind auch Nachmittags- und Wochenendöffnungszeiten anzubieten.
  • Die Testverordnung des Landes NRW (TestV) regelt, welche Angaben dokumentiert und bis zum 24.12.2024 aufbewahrt werden müssen. Zum Beispiel die Öffnungszeiten der Teststelle je Tag und Anzahl der durchführenden Testungen, die Kaufverträge oder die Rechnung der Test-Kits und für jede durchgeführte Testung: Name, Geburtsdatum und Anschrift der getesteten Person, die Art der Leistung, der Testgrund, der Tag, die Uhrzeit, das Ergebnis der Testung und der Mitteilungsweg an die getestete Person.

- Die Tests müssen beim Bundesinstitut für Arznei­mittel und Medizinprodukte (BfArM) gelisteten sein.