Meschede. Mittwochs wird in Meschede demonstriert. Die einen melden ihre Proteste an, die anderen nicht. Wie reagiert die Polizei jeweils? Und was gilt?

Corona treibt Menschen auf die Straße. Die einen melden ihre Proteste an. Die anderen nicht. Wie aufwendig ist es eigentlich eine Demonstration offiziell anzumelden? Was wird dafür benötigt? Und wie oft geschieht es in Meschede?

Bei den Corona-Spaziergängen im Hochsauerlandkreis vollzieht sich fast immer im Anschluss ein bürokratisches Ritual. Die Polizei erstattet Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz - gegen Unbekannt. Damit zeichnet sich ab, was aus dem Vorgang wird: Er wird verwaltet, abgelegt, irgendwann archiviert und vernichtet. „Wir schauen natürlich jedes Mal: Gibt es einen Ansprechpartner? Einen Versammlungsleiter? Eine Kundgebung mit Redner?“, sagt Polizei-Pressesprecher Volker Stracke. In Meschede glaubt die Polizei jetzt einmal einen Verantwortlichen identifiziert zu haben. Ist niemand feststellbar, folgt die formale Anzeige gegen Unbekannt wie in fast allen Orten.

Spaziergänger nutzen Lücke

Ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz führt übrigens nicht zwangsläufig zu einer Auflösung einer Demonstration - diese Lücke nutzen die Spaziergänger und deshalb schauen die Behörden nur beobachtend zu. Die Versammlungsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut im Grundgesetz. Was die Polizei allerdings tun kann: Sie kann auch spontan Auflagen vor Ort erlassen, wenn eine Gefahr für die öffentlichere Sicherheit besteht, wenn beispielsweise Gruppen über eine viel befahrene Straße laufen würden. Auch eine Auflösung des Protestes ist letztlich möglich, wenn die Teilnehmer den Vorgaben der Beamten nicht nachkommen. In Meschede sind diese Eingriffe letztlich bisher nie passiert. „Störungsfrei“, „weitgehend friedlich“, heißt es am Ende im Protokoll.

>>> Lesen Sie auch: Mieter fürs letzte Ladenlokal im Mescheder Henne-Ruhr-Markt <<<

Das gilt seit jeher auch für die offiziell angemeldete Demonstration „Meschede klar für Demokratie und Solidarität“. Die Organisatoren halten sich an die Vorgaben und melden ihre Zusammenkunft jede Woche an. Mindestens 48 Stunden vor dem Aufruf müssen die Unterlagen bei der Polizei eingereicht sein. Es handelt sich um ein zweiseitiges Formular: Daten zum Anmelder und zum Versammlungsleiter, Angaben zur Durchführung der Demonstration sowie zur Frage, ob Flyer, Megafon oder Lautsprecher verwendet werden.

Im Anschluss folgt ein so genanntes Kooperationsgespräch, meistens persönlich, gegebenenfalls auch telefonisch: Dabei wird abgeklärt, ob Auflagen aus Sicht der Behörden nötig sind und welche Vorbereitungen sie treffen müssen: Ist die Streckenführung in Ordnung oder für Fußgänger zu gefährlich? Sind Sperrungen nötig oder möglich? Sind Rettungswege betroffen?

Kaum Verbote

Verboten werden Demonstrationen in der Regel nur, wenn sie eben als „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ eingestuft werden. Dagegen können die Anmelder vor Gericht klagen. Auch bei den Auflagen ist die Polizei nach Angaben von Pressesprecher Stracke zurückhaltend: „Nur das, was wirklich notwendig ist!“ Deshalb hat er auch eine Einschätzung dazu, was passieren würde, sollten die Spaziergänger ihre Proteste offiziell machen: „Ich sehe bisher nichts, was gegen eine angemeldete Demonstration sprechen würde“, sagt Stracke.

Dass die Spaziergänger die Vorgaben ignorieren, hat nach Einschätzung der Behörden aber weniger mit dem Ausfüllen von Papieren zu tun - vielmehr möchte der harte Kern schon mit der Nicht-Anmeldung eine Abneigung gegenüber dem Staat ausdrücken, der schließlich die Corona-Auflagen erlässt.

>>> Weitere Informationen

Corona führt dazu, dass mehr im Hochsauerlandkreis protestiert wird. 2020 waren 3 Demonstrationen angemeldet, davon 1 mit Corona-Bezug. 2021 waren es 4, da bezogen sich schon 3 auf das Virus. Und 2022 hat es bisher 6 Demonstrationen gegeben und 7 Spaziergänge, Tendenz weiter steigend.

Weitere Hinweise und Erläuterungen gibt die Polizei unter: https://hochsauerlandkreis.polizei.nrw./artikel/anmeldung-einer-versammlung-0

Das Formular zur Anmeldung einer Demonstration im Hochsauerlandkreis gibt es unter https://hochsauerlandkreis.polizei.nrw./sites/default/files/2017-06/Formular%20Anmeldung%20Versammlung.pdf.