Grafschaft. Bis zum 15. März muss auch das Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft seine nicht-geimpften Mitarbeiter melden. Welche Probleme das bereitet.

Am 16. März startet die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland. Auch das Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft in Schmallenberg muss zu diesem Termin seine nicht-geimpften Mitarbeiter ans Kreisgesundheitsamt melden.

Genesenen-Status als Problem

Geschäftsführer Stefan Schumann rechnete zuletzt mit einer Zahl von unter zehn Kollegen, die nicht geimpft sind. Betroffen sind dabei alle Mitarbeiter, egal ob sie in der Pflege arbeiten, in der Küche oder als Hausmeister angestellt sind. „Schwierigkeiten bereitet uns gerade, die kurzfristige Änderung im Genesenen-Status.“ Einige Mitarbeiter hätten die Krankheit erst vor Kurzem durchlebt.

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Für sie galt bis Mitte Januar noch, dass sie sechs Monate als „genesen“ gelten und sich daher nicht impfen lassen müssen. Damals änderte sich diese Vorgehensweise kurzfristig. „Bis dahin war alles gut.“ Er könne deshalb aktuell noch nicht sagen, wie viele jetzt zusätzlich als „nicht-geimpft“ gelten. Sie würden - falls sie kein ärztliches Attest nachweisen können, das sie von der Impfpflicht befreit - vom Gesundheitsamt ein Betretungsverbot erhalten.

Insgesamt 700 Mitarbeiter

Zum Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft zählen rund 700 Mitarbeiter. Sie arbeiten nicht nur im Krankenhaus, sondern auch im ambulanten Dienst, in der Service-Gesellschaft und im MVZ.

Dr. Klaus Schmidt, Leiter des Kreisgesundheitsamtes, hatte zuletzt erklärt, er rechne im gesamten HSK mit einer dreistelligen Zahl an nicht-geimpften Mitarbeitern in den großen Einrichtungen, wie Pflegeheimen und Krankenhäusern. Eine „Blackbox“ seien dagegen die vielen kleinen Einrichtungen und Praxen. Da sei nicht klar, wie viele noch betroffen seien.