Bad Fredeburg. Die Betreiberin des Familienhotels Ebbinghof stand vor dem Amtsgericht in Bad Fredeburg. Es ging um eine hohe Bußgeldsumme.

Die Betreiberin des Familienhotel Ebbinghof muss ein Bußgeld von 15.000 Euro bezahlen. Das ist das Ergebnis eines Verfahrens vor dem Amtsgericht in Bad Fredeburg. Die Stadt Schmallenberg hatte Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung festgestellt und Bußgelder in einem Gesamtumfang von 40.000 Euro geltend gemacht. Dagegen hatte sie Einspruch eingelegt. Der Vorwurf: Im Frühjahr 2021 soll die Hoteliers-Frau Übernachtungen zu privaten Zwecken zugelassen haben, außerdem sollen Nicht-Hotelgäste in der Außengastronomie bewirtet worden sein. Beides war damals untersagt.

„Die Corona-Schutzverordnung war zu dem Zeitpunkt nicht sehr verständlich und katastrophal formuliert. Eigentlich sollte so eine Verordnung jeder verstehen können. Das gestehe ich ein. Aber Sie haben in klaren Videobotschaften kommuniziert, dass Sie ihr Hotel trotz des privaten Beherbergungsverbot öffnen und das war tatsächlich durch die Verordnung untersagt“, sagte Richter Ralf Fischer zu der Beschuldigten.

Ankündigung der Wiedereröffnung

Die Hotelbetreiberin hatte im April 2021 auf ihrer Webseite und auf verschiedenen Plattformen angekündigt, ihr Hotel in Ebbinghof wieder zu öffnen. Vor Gericht erklärte sie jetzt, dass sie das nur für Menschen, die auf Geschäftsreisen unterwegs waren, gemacht habe. „Ich habe auch mit einem Bogen bei meinen Gästen abgefragt, für welchen Zweck sie bei mir übernachten“, erklärte die Hotelbesitzerin. „Auf diesen Bögen stehen aber keine plausiblen Gründe“, entgegnete Ralf Fischer.

Richter Ralf Fischer am Amtsgericht Bad Fredeburg.
Richter Ralf Fischer am Amtsgericht Bad Fredeburg. © WP | Laura Mock

So handelte es sich bei einem Gast zum Beispiel um einen Mitarbeiter einer Nano-Technologie-Firma: „Was hat der Herr denn bei Ihnen im Hotel Geschäftliches zu erledigen gehabt?“, wollte Fischer wissen. So weit ins Detail sei sie nicht mit der Abfrage der Daten ihrer einzelnen Gästen gegangen, sagte die Beschuldigte dazu. Vor Gericht hatte der Mann in einem weiteren Verfahren bereits zugegeben, dass er gar nicht bei der Firma arbeitet. „In diesem Verfahren geht es darum zu sehen, wo das Verschulden liegt. Wurde vorsätzlich gehandelt oder fahrlässig und die Sorgfaltspflicht verletzt?“, sagte Fischer.

Angaben nicht ausreichend plausibel

Die Betreiberin des Hotels hätte genau bei ihren Übernachtungsgästen nachfragen müssen, was sie beruflich machen und das auch plausibel aufschreiben und zu Nachverfolgung an das Ordnungsamt der Stadt Schmallenberg weitergeben müssen, erklärte der Richter. Dazu wurde auch Berthold Vogt, Leiter des Ordnungsamts der Stadt Schmallenberg, als Zeuge geladen: „Wir haben der Hotelbetreiberin an dem ersten Eröffnungstag mehrmals klar gemacht, dass wir von ihren Gästen wissen müssen, wieso sie im Hotel übernachten.“

Der Verteidiger hielt dagegen, dass es der Beschuldigten zu diesem Zeitpunkt nicht klar gewesen sein könne, dass sie derart genau nachhalten musste, wer ihre Gäste sind. „Aber dann haben Sie ja im Laufe der Monate durch die mehrfachen Aufforderungen des Ordnungsamtes gemerkt, dass Sie genau vorweisen müssen, wo zum Beispiel ihre Gäste arbeiten, oder nicht?“, wollte Fischer daraufhin wissen.

Vorteil gegenüber anderen Hotels

Im Laufe der Verhandlung wurden zum Beweis mehrere Videos der Hotelbesitzerin gezeigt. Teilweise waren es Interviews, in denen sie den Zuschauern erklärte, wie man bei ihr im Hotel übernachten kann: „Ich bin Unternehmerin und habe mir einfach einen Weg aus der Krise gesucht. Eigentlich ist mein Hotel für Familien gemacht. Im Lockdown habe ich umgeplant und Zimmer für Geschäftsreisende angeboten“, erklärte sie. Sie sei nicht umsonst zwei Mal als „Unternehmerin des Jahres“ ausgezeichnet worden. „Sie wollen mir doch jetzt nicht erzählen, dass Sie einfach schlauer als alle anderen Hoteliers in ganz Deutschland waren. Alle Hotels waren in einer Notlage, konnten keine Übernachtungen mehr anbieten. Durch Ihr Vorgehen haben Sie sich aktiv einen Vorteil verschaffen wollen“, meinte Fischer.

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Der Richter: „Ich verstehe Sie auf eine gewisse Art und Weise. Sie hatten es finanziell nicht leicht. Sie hatten das Hotel frisch renoviert und wollten an Geld gelangen. Aber Sie sind Ihrer Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen.“ Er bot der Beschuldigten an: Zwei Verfahren werden fallen gelassen, so dass am Ende wegen zweier weiterer Verfahren eine Bußgeldhöhe von 15.000 Euro an die Stadt Schmallenberg gezahlt werden muss, wenn die Betreiberin ihre Einsprüche zurückzieht. Ursprünglich war eine Bußgeldsumme von 40.000 Euro festgesetzt worden.

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Nach einer kurzen Beratungspause gaben die Beschuldigte und ihr Anwalt bekannt, dass sie mit dem Angebot einverstanden sind: „Aber ich will klar machen, dass das gegen meine Überzeugung ist. Ich habe Zweifel an der Coronaschutz-Verordnung des letzten Jahren im Hinblick auf das Übernachtungsverbot“, sagte die Betreiberin.