Eslohe. Die Esloher Politik will bei der Windkraft das Heft des Handelns nicht frühzeitig aus der Hand geben. Sie hat einen Beschluss gefasst.

Die Politik in der Gemeinde Eslohe will bei der Windkraft das Heft des Handelns nicht frühzeitig aus der Hand geben: Einstimmig hat der Rat am Donnerstagabend beschlossen, lediglich vorerst auf die Erstellung eines Flächennutzungsplanes zur Windenergie zu verzichten. Damit hat er anders entschieden als es die Verwaltung vorgeschlagen hatte. Sie hatte aufgrund der Rechtsunsicherheit (wir berichteten) einen Beschlussvorschlag formuliert, der vorsah, bereits endgültig vom Einstieg in ein Flächennutzungsplanverfahren abzusehen.

„Wir fürchten eine Antragsflut, wenn wir mit einem Ratsbeschluss deutlich machen, dass die Gemeinde Eslohe auf dieses Steuerungsinstrument vollständig verzichtet“, machte CDU-Faktionschef Dr. Rochus Franzen in einer Stellungnahme deutlich und sprach damit nach Abstimmung im Vorfeld auch für die SPD und FDP. Fraktionsübergreifend habe man in Eslohe stets die Position vertreten, die Windkraft nicht verhindern zu wollen.

Wildwuchs verhindern

„Ganz klar verhindern wollen wir hingegen einen Wildwuchs von Anlagen im gesamten Gemeindegebiet“, so Franzen. Zudem solle der Schutz des Menschen durch größtmögliche Abstände zur Wohnbebauung in den Vordergrund gestellt werden. Durch die Beschlussempfehlung der Verwaltung sehe man beides als gefährdet an. „Wenn die Verantwortung für neue Windkraftanlagen ausschließlich auf den Hochsauerlandkreis übertragen wird, geht damit jeglicher Entscheidungsspielraum der Gemeinde Eslohe verloren“, stellte Franzen klar.

Insgesamt sind es nach Angaben von Planer Michael Ahn insgesamt 3500 Hektar, die auf dem Gebiet der Gemeinde Eslohe für die Windkraft übrig bleiben.
Insgesamt sind es nach Angaben von Planer Michael Ahn insgesamt 3500 Hektar, die auf dem Gebiet der Gemeinde Eslohe für die Windkraft übrig bleiben. © Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Michael Ahn vom Planungsbüro Wolters und Partner, mit dem Gemeinde in Sachen Windkraft bereits seit Jahren zusammenarbeitet, hatte zuvor in einem knapp einstündigen Vortrag noch einmal deutlich gemacht, warum sein Büro aktuell Aufträge zur Aufstellung von sachlichen Teilflächennutzungsplänen Windenergie ablehnt: „Unsere Bürophilosophie kann es nicht sein, dass wir einer Gemeinde sagen ‘Wir übernehmen euren schönen großen Auftrag, sagen euch aber gleich, das Ergebnis bleibt unsicher und ob ihr hinterher etwas damit anfangen könnt, ist dann eure Sache’.“ Sein Büro plane nur dann, wenn es eine Erfolgsaussicht gebe.

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Und genau die gibt es seiner Ansicht nach aufgrund der unsicheren Rechtslage derzeit nicht. Ahn verwies ebenfalls darauf, dass unter Berücksichtigung sämtlicher Tabukriterien ohnehin lediglich 3500 Hektar des Gemeindegebietes für die Windkraftnutzung in Frage kommen. Und selbst bei diesen zur Verfügung stehenden Flächen sei offen, ob es aus Sicht eines Investors aufgrund äußerer Umstände wirtschaftlich Sinn mache, darauf Windräder zu errichten. Wenn die Gemeinde keine Konzentrationszonen festlege, sei also nicht zwangsläufig alles rund um Siedlungen Freiwild, so Ahn.

Ein Grund zur Sorge

Die verbleibende Fläche von 3500 Hektar ist aus Sicht der Fraktionen allerdings immer noch ein Grund zur Sorge, wenn die Gemeinde dabei auf eine Steuerung verzichtet. „Wenn ich mir vorstelle, wie viele Windräder auf eine solche Fläche passen, würde ich sie nicht als klein bezeichnen“, so CDU-Fraktionschef Dr. Rochus Franzen. Wenn diese Flächen auch nur anteilig genutzt würden, werde sich das für das Sauerland prägende Landschaftsbild der gemeindlichen Höhenzüge erheblich verändern.

Nicht aus der Hand geben

„Diese Flächen vor Augen sollte die Gemeinde Eslohe die grundsätzliche Möglichkeit einer Steuerung nicht aus der Hand geben und sich ernsthaft damit beschäftigen, bei einer neuen Sachlage in eine aktive Steuerungsplanung einzusteigen“, so Franzen. Und genau so hat es der Rat am Ende beschlossen: Aktuell steigt die Gemeinde damit zwar nicht in ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie mit Ausweisung von Windkraftpotenzialflächen ein. Bei einer veränderten Sachlage - das können etwa neue Anträge oder neue gesetzliche Rahmenbedingungen sein - soll jedoch erneut über eine Steuerungsplanung beraten werden.

Beauftragt hat der Rat die Verwaltung außerdem, sich um ein neues Planungsbüro zu bemühen. Dazu sollen auf Empfehlung der Kanzlei Wolter Hoppenberg drei Planungsbüros kontaktiert werden, um Angebote einzuholen.

  • Für die Verwaltung machte Bürgermeister Stephan Kersting in der Sitzung deutlich, selbstverständlich nicht grundsätzlich gegen eine Steuerung der Windkraft zu sein. „Wir hätten uns aber ein Instrument gewünscht, das einer kommunalen Selbstverwaltung angemessen ist“, so Kersting. Der Beschlussvorschlag sei vor dem Hintergrund der bundesweiten Situation formuliert worden.
  • Kersting hob außerdem hervor, dass die Gemeinde das Thema Außenbereichssatzung völlig unabhängig von der Windkraft und des im Rat gefassten Beschlusses auf der Agenda habe. Sukzessive sollen dem Rat in den nächsten Sitzungen Satzungen zur Beratung und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
  • Wenn der Rat entschieden hätte, trotz aller Unsicherheit in ein Flächennutzungsplanverfahren einzusteigen, wäre aus Sicht von Rat und Verwaltung bezüglich der drei bereits vorhandenen Anträge für die Bereiche Herrscheid, Goldener Strauch und Auf der Sange, keine Veränderung zu erwarten gewesen. Für den Fall Herrscheid hätte sich lediglich eine Verschiebung um zwei Jahre erreichen lassen, ohne damit das Vorhaben verhindern zu können. Zu dem Vorhaben „Auf der Sange“ bleibe abzuwarten, wie das Klageverfahren am Ende ausgehe.