Eslohe. In der Gemeinde Eslohe steht ein wegweisender Beschluss zur Windkraft an. Der Gemeinderat hat eine schwere Entscheidung zu treffen.

Die Gemeinde Eslohe wird aller Voraussicht nach keinen Teilflächennutzungsplans zur Windenergie erstellen. Das Büro Wolters Partner, mit dem die Gemeinde in Sachen Windenergie zusammenarbeitet, sei zu der eindeutigen Auffassung gekommen, dass eine rechtlich belastbare Steuerung der Windkraft durch Ausweisung von Windkraftpotenzialflächen mit Ausschlusswirkung für andere potenzielle Standorte nicht möglich ist, heißt es in einer Vorlage, mit der sich der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung befassen wird. Und weiter: „Aufgrund dieser in langjähriger Erfahrung gewachsenen Erkenntnis lehnt das Planungsbüro aktuell Aufträge zur Aufstellung von sachlichen Teilflächennutzungsplänen Windenergie ab.“

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Diese Einschätzung sei im Ergebnis sicherlich als enttäuschend zu bewerten, werde nach unzähligen Unterredungen, Telefonaten und umfangreichem Schriftverkehr seitens der Verwaltung aber geteilt. Diese Kommunikation habe sich naturgemäß nicht auf das Planungsbüro Wolters Partner beschränkt. Gesprochen hat die Gemeinde unter anderem auch mit dem Rechtsanwaltsbüro Wolter Hoppenberg sowie Verantwortlichen vieler anderer Kommunen.

Nach Auskunft der Rechtsanwaltskanzlei Wolter Hoppenberg ist bundesweit aktuell kein einziges Verfahren bekannt, in dem ein gemeindlicher Flächennutzungsplan zur Steuerung der Windkraft einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten hat.

Chancen und Risiken

In einer Sitzung des Rates, die am Donnerstag um 18 Uhr in der Aula des Schulzentrums stattfinden wird, geht es um die Vor- und Nachteile bzw. Chancen und Risiken, die die Aufstellung eines entsprechenden Flächennutzungsplans unter diesen Voraussetzungen mit sich bringen würde. Die Verwaltung jedenfalls bereitet nach intensiver Auseinandersetzung mit der Thematik den Beschlussvorschlag, nicht in ein Bauleitplanverfahren einzusteigen und daher einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss nicht zu fassen.

Öffentliche Sitzungen

In der Sitzung wird unter anderem Michael Ahn vom Büro Wolters Partner zu dem komplexen Thema Rede und Antwort stehen. Die Sitzung ist öffentlich. Für die Teilnahme ist ein Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder eine negative Testung erforderlich. Während der Veranstaltung gilt eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2). Auch am Platz ist das Tragen einer Maske verpflichtend. Wer sich krank fühlt oder Symptome wie Fieber, Husten und Atembeschwerden hat, ist aufgefordert, der Sitzung fernzubleiben.