Schmallenberg. Die AfD hatte in Schmallenberg ihren Parteitag abhalten wollen und war gescheitert. Das Verwaltungsgericht hat entschieden - die Reaktionen.
Am zweiten Adventswochenende, vom 4. bis zum 5. Dezember, hatte die AfD in Schmallenberg ihren Landesparteitag abhalten wollen. Von der Stadt erhielt sie eine Absage. Jetzt hat das Verwaltungsgericht in Arnsberg geklärt, dass diese rechtens war, und auch der Bürgermeister verrät, warum er so lange geschwiegen hat.
Bürgermeister Burkhard König ist erleichtert. Er erklärte nun die Hintergründe, die er bisher nicht genannt hatte. So gebe es nur einen mündlichen Mietvertrag mit einem heimischen Verein. Man habe nach der Absage vor Gericht klären müssen, ob dieser mündlich geschlossene Vertrag vor Gericht Bestand habe. Das hatte er.
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes
Das Verwaltungsgericht Arnsberg lehnt mit Beschluss vom 25. November den Antrag der Partei „Alternative für Deutschland“ ab und bestätigt, dass die Absage der Stadt Schmallenberg zu Recht erfolgt ist, da der große Saal der Stadthalle für die begehrten Überlassungszeiträume am ersten Wochenende im Dezember keine freien Kapazitäten ausweist.
König erklärte nun auch, warum er so lange geschwiegen hatte und auch jetzt nicht sagen will, welcher Verein die Halle eigentlich gemietet hat. „Es ging mir darum, das Ehrenamt zu schützen.“ Er sei in großer Sorge gewesen, dass der Verein mit vielen Presseanfragen unter Druck gesetzt werden würde. „Das wäre zu erwarten gewesen.“ In seiner Urteilsbegründung nennt das Verwaltungsgericht nun aber den Verein, der im Vorfeld auch unserer Zeitung bereits nach Recherchen bekannt war: die Stadtkapelle Schmallenberg.
Das Problem
Der mündliche Vertrag sei in diesem Fall das alleinige Problem gewesen, sagt König. „Wir sind hier ja eher unbürokratisch unterwegs, auch um die Arbeit mit den Ehrenamtlichen zu erleichtern.“ Nun habe es deswegen das Problem gegeben, wie man diese Absprache nachweisen könne.
König ist froh, dass die Vermietung gehalten hat und dass man dem bisherigen Mieter die Hallennutzung nicht entziehen muss. Es gebe hier keine grundsätzliche Absage an die AfD. „Alle Parteien - auch die AfD - haben im Rahmen der Widmung Zugang zu unserer Halle.“
Die AfD selbst erfuhr von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts durch diese Zeitung. Man werde nun überlegen, ob man gegen die Entscheidung angehen könne und das auch wolle, sagte die AfD-Sprecherin, Irmhild Boßdorf. Letztlich sei es jetzt schon quasi unmöglich, noch eine Halle für den Parteitag zu finden.
Die konkreten Hintergründe
Die konkreten Hintergründe nennt nun das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung. Die AfD hatte sich erstmals am Vormittag des 29. September mit einer E-Mail-Anfrage an die Stadt gewandt. Sie wollte den Saal mit „parlamentarischer Bestuhlung“ für 530 Personen unter Berücksichtigung der 3 G-Regel anmieten.
Daraufhin hatte die Stadt der AfD nach interner Abklärung noch am Vormittag mitgeteilt, dass die Platzkapazitäten der Halle eine derartige Nutzung nicht zuließen.
Im weiteren Verlauf des Tages hatte die Stadt den Großen Saal auf eine nachfolgend eingegangene Reservierungsanfrage für beide Tage an die Stadtkapelle Schmallenberg vergeben.
Als sich dann die AfD erneut meldete, auch das noch am 29. September, um mitzuteilen, dass man nur eine Reihenbestuhlung benötige, teilte die Stadt mit, dass der Saal zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar sei. Einen am 2. November eingegangenen schriftlichen Reservierungsantrag der AfD lehnte die Stadtverwaltung am 12. November ab.