Meschede. Ab Mittwoch gilt deutschlandweit die 3G-Regel am Arbeitsplatz. So bereiten sich HSK-Handwerk, Mescheder Unternehmer und der Kreis darauf vor.

Langsam lichtet sich das Dunkel. Nach und nach erfahren die Arbeitgeber auch in Meschede, wie sie die 3G-Regel ab Mittwoch am Arbeitsplatz umsetzen und kontrollieren sollen. Die konkrete Umsetzung jedoch bleibt jedem selbst überlassen.

Kreishandwerkerschaft froh über klare Regeln

Jochem Hunecke, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, ist froh, dass die Regierung ganz klar sagt, wer für die Einhaltung der Regeln verantwortlich ist: der Arbeitnehmer. Beschäftigte dürfen nur noch ins Büro oder in die Fabrik, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Arbeitgeber sind verpflichtet, dies täglich zu kontrollieren und zu dokumentieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Sind die Beschäftigten weder geimpft noch genesen, müssen sie täglich vor Zutritt zum Arbeitsplatz einen aktuellen Corona-Test vorlegen. PCR-Tests dürfen maximal 48 Stunden alt sein. Schnelltests gelten 24 Stunden. Hunecke weiß, das kann im Einzelfall vor Dienstantritt schwierig werden. Aber das müsse der Beschäftigte dann eben nach Dienstschluss für den nächsten Tag erledigen. Er erläutert: „Arbeitgeber müssen zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Für die restlichen Tests ist der Arbeitnehmer zuständig.“ Erstmals darf der Arbeitgeber nun auch offiziell abfragen, ob seine Angestellten überhaupt geimpft sind.

In der Kreishandwerkerschaft in Enste hat Hunecke längst eine 2G-Regel, diese gilt nicht nur für die Mitarbeiter, auch für Besucher. „Auch für Innungsversammlungen verlangen wir hier 2G.“ Natürlich treffe er auch bei den Handwerkern auf Impfgegner, „das sind nur sehr wenige und das muss man aushalten und das mache ich dann auch“, sagt er kämpferisch. 3G gab es in seinem Haus nur bei den Gesellenprüfungen im Sommer. „Da waren aber auch viele darunter, die sich zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht impfen lassen durften, weil sie einfach noch zu jung waren.“ Damals bot die Kreishandwerkerschaft auch Tests vor Ort an.

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Homeoffice kommt im Handwerk nicht in Frage

Im Büro der Kreishandwerkerschaft seien alle geimpft, betont Hunecke, er weiß jedoch auch, dass das in einem 14-Personen-Betrieb leichter umzusetzen ist als anderswo. Und die Homeoffice-Regelung, die das Thema entzerren kann, „die kommt für Handwerker ja in der Regel nicht in Betracht.“ Insgesamt seien es nur Einzelne im Handwerk, die sich nicht impfen ließen, ist er überzeugt. „Es geht in diesen Tagen ja häufig um eine Spaltung der Gesellschaft. Für mich sind es die Ungeimpften, die die Gesellschaft spalten.“

IMW: Mescheder Unternehmen bereiten sich vor

Dirk Lahrmann, Geschäftsführer des gleichnamigen Mescheder Bauunternehmens und Vorstandsmitglied der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft (IMW) geht es ähnlich wie Hunecke. Auch er tappt bisher im Dunklen, wenn es um die konkrete Umsetzung der 3G-Regel gilt.

Lahrmann: „Die IMW Mitgliedsunternehmen bereiten sich bestmöglich auf die organisatorische Umsetzung der 3G-Regel am Arbeitsplatz vor.“ Die IMW plane in einer Mitgliederbefragung, um unter anderem zu evaluieren, ob genügend Test-Kapazitäten vor Arbeitsbeginn verfügbar sind, um gegebenenfalls noch zusätzliche Testeinrichtungen zu schaffen. „Ärgerlich ist es aus Sicht der Unternehmen, dass nach anderthalb Jahren Pandemie und seit länger ansteigenden Infektionszahlen seitens der Politik nun wieder Maßnahmen verordnet werden, die dann in kürzester Zeit umzusetzen sind. Die Entwicklung war absehbar.“

Bei Meyer-Tochtrup und Lahrmann hatte sich Testung gut eingespielt

Im eigenen Unternehmen hatte sich dagegen das freiwillige Testen der 85 Arbeitnehmer mehrmals pro Woche vor Arbeitsbeginn zu Hause gut eingespielt. „Viele unserer Mitarbeiter kommen ja vor Dienstbeginn gar nicht in die Firma“, erläutert er. In Firmenbullis fahren sie direkt zur Baustelle. Nun fragt er sich, wie er überhaupt den 3G-Status kontrollieren soll. Darf er das auf Mitarbeiter auf den Baustellen delegieren? „Und was ist mit der Booster-Impfung? Wird die auch für uns nach sechs Monaten zur Pflicht?“ Lahrmann rechnet damit, dass rund 90 Prozent seiner Mitarbeiter bereits geimpft sind. „Offiziell durfte ich das ja bisher gar nicht abfragen.“

Er wartet nun auf die Anpassung des Arbeitsschutzgesetzes, auch das Infektionsschutzgesetz liege ihm bisher nur in Auszügen vor und die geplanten Verschärfungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW seien ebenfalls noch nicht veröffentlicht. „Ein aussagekräftige Stellungnahme seitens der IMW kann erst erfolgen, wenn uns die Details zu den neuen Verordnungen vorliegen.

Hochsauerlandkreis schickt 622 Personen ins Homeoffice

Der Hochsauerlandkreis hat die 3G-Regel am Arbeitsplatz für seine 1300 Mitarbeiter bereits im Blick. Ihm kommt dabei die Homeoffice-Regelung zugute. „Denn 622 Personen können ins Homeoffice wechseln“, erklärt Martin Reuther, Pressesprecher des HSK. Die müssen dann dort ja schon nicht mehr getestet werden. Für Teilbereiche, wie Rettungssanitäter oder Mitarbeiter der Abfallentsorgungsbetriebe, sei das natürlich nicht möglich. Die tägliche Kontrolle, ob die Mitarbeiter geimpft, getestet oder genesen sind, übernehmen für die übrigen die Vorgesetzten. Bisher, so Reuther, wisse dieser allerdings auch nicht, wer offiziell noch nicht geimpft sei.

Inwieweit die neuen Corona-Regeln sich auch auf Besucher auswirken, konnte Martin Reuther noch nicht sagen. „Hier wird es eine Abstimmung des HSK mit seinen zwölf Städten und Gemeinden geben.“

Hintergrund

Zu den Neuerungen zählt die 3G Regel am Arbeitsplatz. Wer bei der Arbeit mit Menschen in Berührung kommt, muss geimpft oder genesen sein oder sich täglich testen lassen. Arbeitnehmer müssen dann einen Nachweis vorlegen, der Arbeitgeber ist zur Kontrolle verpflichtet. Beschäftigte, die sich weigern, müssen im Homeoffice arbeiten oder anderswo eingesetzt werden. Auch eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung oder die Kündigung in letzter Konsequenz wären denkbar.

Generell gilt wieder eine Homeoffice Pflicht. Beschäftigten mit „Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten“ muss Homeoffice ermöglicht werden es sei denn, es geht aus betrieblichen Gründen nicht, wie etwa beim Bearbeiten von Post. Beschäftigte müssen das Homeoffice Angebot annehmen. Ausnahmen gibt es, wenn die Arbeit zu Hause nicht möglich ist, weil es zum Beispiel zu eng oder zu laut ist oder nötige Ausstattung fehlt.