Meschede. Ein Mescheder Unternehmer kontrolliert nur wie gefordert, ob seine Gäste geimpft sind - das bringt ihm Kritik aus Reihen von Impfkritikern ein.
Eine negative Ein-Sterne-Bewertung bei Google bringt jetzt ans Tageslicht, wie Impfkritiker Unternehmen in Meschede plötzlich vor besondere Probleme stellen: Sie erwecken Zweifel daran, dass diese den Corona-Impfstatus prüfen dürfen. Es fällt genau in die Diskussion um den Bayern-München-Fußballstar Joshua Kimmich und seine bekannt gewordene Weigerung, sich impfen zu lassen.
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Den Ärger hat ein Mescheder Unternehmer (Name und Anschrift der Redaktion bekannt). Er wunderte sich über eine negative Bewertung seines Betriebes bei Google, die gleich sein ganzes Ranking nach unten zog. Er sagt: „Ich habe kein Problem mit einer negativen Bewertung, wenn sie wirklich gerechtfertigt ist.“ Tatsächlich fand er aber heraus, dass es sich bei der Schreiberin um jemanden handelt, die er gar nicht kennt: „Da war gar kein persönlicher Kontakt.“ Sie wiederum wirft ihm vor, in seinem Betrieb seine Gäste nach ihrem Impfstatus zu fragen – ob sie geimpft oder genesen sind, oder er lässt sich ansonsten einen Test vorlegen: Eben die 3G-Regel.
HSK erklärt: „Alles rechtens“
Die Schreiberin wirft dem Mescheder eine „krasse Impfpropaganda“ vor: „Das Erfragen persönlicher, hochsensibler Daten, wie die Frage nach dem Impfstatus, ist illegal.
Hierzu sind nur Gesundheitsbehörden befugt“ – es sei denn, er sei dazu „behördlich beauftragt worden“: „Leider wird hierüber in den Medien nicht berichtet. Und so machen gerade Tausende von Arbeitgebern, Restaurantbesitzern und Fitnessstudioinhabern strafbar.“
Angeblich hafte der Mann persönlich jetzt für „sämtliche Impfschäden“, wenn einer seiner Kunden sich nur deshalb impfen lasse, um den Betrieb aufsuchen zu dürfen. Die Frau behauptet, sie könne „einen ganzen Bus von Menschen nennen, die durch die Impfung schon krank geworden oder gar gestorben sind“.
Es sei völlig rechtens, was der Mescheder Unternehmer mache, sagt Martin Reuther, Sprecher des Hochsauerlandkreises. Grundlage dafür sei die Corona-Schutzverordnung, die Unternehmen auch zur Kontrolle ihrer Besucher verpflichte: „Die Corona-Schutzverordnung muss ich als betroffener Unternehmer auch befolgen.“ „Niemand macht sich dadurch strafbar“, wenn er das überprüfe.
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Für die Überprüfung sei auch keine Genehmigung erforderlich, wie die Frau behaupte. Reuther erinnert daran, dass selbst im Kreistag überprüft werde, welchen Impfstatus die Politiker hätten: „Nach der Logik der Frau würden wir uns auch strafbar machen, wenn wir das kontrollieren.“
Unternehmer bleibt bei seinen Überprüfungen
Der Mescheder Unternehmer bleibt bei seiner Haltung, den Impfstatus zu überprüfen – wie es verlangt werde. Ansonsten würde ihm auch eine Ordnungsstrafe drohen. Er macht das aber auch aus persönlicher Überzeugung, weil die Impfung schütze.
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Und natürlich gebe es auch wirtschaftliche Gründe: „Ich habe ein Interesse daran, dass möglichst viele Menschen geimpft sind. Ein neuer Lockdown wäre auch betriebswirtschaftlich verheerend. Je mehr Menschen geimpft sind, desto weiter weg ist aus politischer Sicht ein weiterer Lockdown.“ Den negativen Kommentar zu seinem Betrieb hat Google inzwischen gelöscht, weil er keine direkte Nutzererfahrung widerspiegelte. Die negative Bewertung als solche allerdings bleibt ihm erhalten: Er müsste ansonsten aufwendig Google abmahnen.
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