Meschede. Gegen den Willen der Kirchengemeinden in Meschede hat der LWL das Kirchenzentrum als Denkmal eingetragen

Seit dem 1. Oktober steht das Mescheder Kirchenzentrum unter Denkmalschutz. Das bestätigt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) auf Nachfrage unserer Zeitung. Offenbar geschah das gegen den Wunsch der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde vor Ort, die das Gebäude gemeinsam als ökumenisches Gemeinschaftsprojekt unterhalten.

Räume werden seit 1976 gemeinsam genutzt

Das Gemeinsame Kirchenzentrum war im Jahr 1976 in der Gartenstadt eingeweiht worden. Es galt damals als ökumenisches Vorzeigeobjekt in Westfalen. Sowohl die katholische wie die evangelische Gemeinde hatten es geplant, beide nutzen und unterhalten es bis heute. Auf dem Papier besitzen beide Seiten je einen Teil des Hauses, doch die Räume werden gemeinsam genutzt.

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Der Eingang zur Sakristei zeigt den Schriftzug „Gemeinsames Kirchenzentrum“. 
Der Eingang zur Sakristei zeigt den Schriftzug „Gemeinsames Kirchenzentrum“.  © Ute Tolksdorf

Im Rahmen des LW-Erfassungsprojektes „Erkennen und Bewahren - Kirchen der Nachkriegszeit in Nordrhein-Westfalen“ wurde das Kirchenzentrum bereits 2018 in Besprechungen mit dem Erzbistum Paderborn und der Evangelischen Landeskirche „einvernehmlich in die Liste der potenziellen Baudenkmäler aufgenommen“, erläutert Markus Fischer, Pressesprecher des LWL, auf Nachfrage.

Nach nochmaliger Prüfung habe der LWL-Denkmalpflege am 20. Juli 2020 einen Antrag auf Eintragung gestellt. Es gab, so erläutert Fischer, eine Präsentation und Diskussion im Anhörungsverfahren mit der Evangelischen Kirchengemeinde und dem Evangelischen Kirchenkreis am 24. März 2021. Auch dort sei der Denkmalwert der Gesamtanlage von den Anwesenden grundsätzlich bestätigt worden. „Nur die Kirchengemeinde selbst wich von diesem Standpunkt ab.“ Auf deren Einwendungen sei man dann im Mai noch einmal ausführlich eingegangen. Fischer: „Es konnte und musste darauf hingewiesen werden, dass der Denkmalwert trotzdem unberührt geblieben war.“ Folgerichtig erfolgte die Unter-Denkmalschutz-Stellung zum 1. Oktober.

Klage nicht ausgeschlossen

Für Werner Wolff, Kirchenvorstand der Mariä Himmelfahrt-Gemeinde, ist damit aber das letzte Wort noch nicht gesprochen: „Wir müssen das jetzt im Kirchenvorstand bewerten und behalten uns dann auch vor, dagegen zu klagen.“

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Insgesamt umfasst das Denkmal „Gemeinsames Kirchenzentrum Meschede“ jetzt das Äußere und Innere des ökumenischen Gemeindezentrums mit seiner vollständig erhaltenen bauzeitlichen Ausstattung. „Insbesondere die Ausstattung des Kirchenraumes mit Altar, Tabernakel Taufbecken/Kanzel und Mobiliar hat einen hohen Zeugniswert für die konsequente ökumenische Ausrichtung“, schreibt Fischer in der LWL-Begründung.

Die Ausstattung stammt von der Künstlerin Liesel Bellmann. Doch zum Denkmal gehört noch mehr: der gestaltete Außenbereich mit Treppenanlagen, Wegen, Brücke, Vorplatz und Pflanzbeeten. Ebenso gehört das ehemalige evangelische Pfarrhaus als bauzeitlicher Teil der Gesamtanlage dazu. Nicht dazu gehören der St.-Franziskus-Kindergarten und das katholische Pfarrhaus, das später entstand.

Die Treppenanlage am Gemeinsamen Kirchenzentrum in Meschede ist so baufällig, das sie bereits seit Monaten mit einem Zaun abgesperrt werden muss.
Die Treppenanlage am Gemeinsamen Kirchenzentrum in Meschede ist so baufällig, das sie bereits seit Monaten mit einem Zaun abgesperrt werden muss. © WP | Ute Tolksdorf