Nuttlar. Nach dem Surfen auf kinderpornografischen Seiten hat das Amtsgericht einen Mann aus Nuttlar verurteilt. Er hatte eine Erklärung für die Tat.
Er wollte einfach nur mal schauen, ob es wirklich so einfach ist, im Internet Seiten mit kinderpornografischem Material anzusteuern. Es war angeblich eine Art Recherche, die einen 53-jährigen Mann aus Nuttlar jetzt auf die Anklagebank des Mescheder Amtsgerichts geführt hat. „Hätte ich das geahnt, hätte ich es gelassen“, sagt er. Wirklich glauben wollte der Richter ihm diese Geschichte allerdings nicht.
Doch von vorn: An drei Tagen hintereinander war der 53-jährige damals im Internet unterwegs. Hatte Begriffe wie „Liebesspiele im Kinderzimmer“ oder „Sex mit neun Jahren“ in die Suchmaschine eingegeben und Pädophilen-Foren angesteuert. Das alles, weil zuvor in der Talk-Sendung „Domian“ ein Anrufer geschildert hatte, wie leicht es sei, im Internet auf Seiten mit verbotenen Inhalten zu landen. „Ich wollte überprüfen, ob das stimmt“, erklärte er im Gericht. Aber so einfach sei das gar nicht gewesen, habe er feststellen müssen.
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Und dennoch hatten sich beim Surfen auf diesen Seiten jede Menge Daten in seinem Cache - dem Pufferspeicher des Rechners bzw. Handys - gesammelt. Daten, die die Polizei bei einer Durchsuchung im November 2019 sicherstellte und die letztlich zur Anklage wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischen Materials führten. „Ich habe nichts heruntergeladen, ich habe nichts gekauft und ich habe nichts verbreitet“, beteuerte der Nuttlarer vor Gericht. Es sei reine Neugier gewiesen, die ihn damals angetrieben habe. Heute wisse er, dass das eine große Dummheit gewesen sei.
Überprüfung sämtlicher Geräte
Allerdings hatte die Polizei bei der Überprüfung sämtlicher Geräte des Mannes nicht nur Bilder im Zwischenspeicher gefunden, sondern auch ein Foto, das aus einem WhatsApp-Chat stammte. Doch auch hierfür hatte der Nuttlarer eine Erklärung. Aus Langeweile sei er damals der WhatsApp-Gruppe „50+“ mit Mitgliedern aus ganz Deutschland beigetreten. Mitglieder, von denen er kein einziges persönliches gekannt habe.
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Neben den Textnachrichten seien in dieser Dating-Gruppe auch immer mal wieder Bilder gepostet worden: Unverfängliches wie Autos oder Lkw. Als dann plötzlich zwei oder drei kinderpornografische Fotos gepostet worden seien, sei er unverzüglich aus der Gruppe ausgetreten und habe die Bilder von seinem Handy gelöscht. Eines dieses Bilder hatte er dabei allerdings übersehen. Auch das entdeckten die Beamten.
„Das ist ein komischer Zusammenhang“
Das alles sei schon etwas unglücklich, formulierte es der Richter vorsichtig. Da werde versehentlich ein Bild nicht gelöscht und auch noch auf Internetseiten recherchiert, deren Inhalt allein aufgrund des Seitennamens schon eindeutig sei. „Das ist ein komischer Zusammenhang“, so der Richter. Zumal der Angeklagte an drei Tagen hintereinander seine „Recherche“ betrieben hatte. Der 53-Jährige hätte lieber den Suchmaschinen-Betreiber vor Gericht gesehen als sich selbst. Denn der habe doch dafür zu sorgen, dass derlei Suchen erst gar nicht möglich seien.
Eine gute Stunde hat es bis zum Urteil gedauert. Der Mann wird nun eine Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro zahlen müssen.