Andreasberg. Nach fast 20 Jahren droht das millionenschwere Mega-Projekt Ferienpark Andreasberg zu scheitern. Eine überraschende Entwicklung.
Seit fast 20 Jahren gibt es die Pläne für den millionenschweren Bau des Ferienparks Andreasberg inzwischen. 200 Ferienhäuser mit insgesamt 253 Wohnungen und 1380 Betten sollen in der Nähe des Freizeitparks Fort Fun entstehen. Jetzt droht dem Mega-Projekt das endgültige Aus. Die Bezirksregierung will dem Regionalrat in seiner nächsten Sitzung in der kommenden Woche vorschlagen, das Verfahren zur Änderung des Regionalplanes einzustellen. Sollten die Fraktionen diesem Vorschlag mehrheitlich folgen, wäre der Bau der Anlage wohl endgültig geplatzt.
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Die Bezirksregierung begründet ihren Beschlussvorschlag mit dem „seit Jahren unveränderten Sachstand“ und mit einer „nicht absehbaren Vereinbarkeit mit übergeordneten Zielen des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen“. Aussagen, die für die Gemeinde Bestwig nicht nur sehr überraschend kommen, sondern auch für Unverständnis sorgen, wie Gemeindesprecher Jörg Fröhling betont. Inhaltlich seien die Aussagen in der Beschlussvorlage für die Kommune nicht nachvollziehbar. Insofern appelliere die Gemeinde Bestwig an die Mitglieder des Regionalrates, dem Beschlussvorschlag nicht zu folgen und damit das Buch eben noch nicht endgültig zuzumachen, sondern offene Fragen im Dialog mit dem Projektträger zu klären.
Verfahren ruhen lassen
Denkbar, so Fröhling, wäre es zum Beispiel, das Verfahren nicht einzustellen, sondern nur ruhen zu lassen. Zum einen dürfe man nicht vergessen, dass der Projektträger über all die Jahre bereits enorme Summen in dieses Projekt investiert habe. Zum anderen seien alle bislang erfolgten Studien zu dem Ergebnis gekommen, dass die Region einen solchen Park vertrage. Fröhling verweist auf die hohen Standards und die gehobene Klasse, die für den Park geplant ist. „Wir sprechen hier immerhin von einem Invest in Höhe von knapp 100 Millionen Euro“, sagt Fröhling und verweist ferner auf die geplante Außenorientierung des Parks. Soll heißen: Die Touristen würden vom Ferienpark in die Region ausschwärmen und dort ihr Geld ausgeben. Fröhling sagt klar und deutlich: „Wenn man das Verfahren ruhen lässt, statt es einzustellen, vergibt man sich nichts.“ Wenn man es aber einstelle, vergebe man eine Riesenchance für die gesamte Region.
Als Gemeinde setze man auf eine vernünftige Lösung und stehe weiter bereit. Wie berichtet, hatte die Bezirksregierung den Projektentwickler nach einem Beschluss des Regionalrates aufgefordert, bis zum 31. August 2021 vollständige und prüffähige Planunterlagen vorzulegen, die zur Fassung des Erarbeitungsbeschlusses notwendig sind.
Weiterhin Unklarheiten
Die angeforderten Unterlagen sind auch rechtzeitig vor jenem Stichtag in Arnsberg eingegangen. Laut Bezirksregierung gibt es dabei allerdings gleich mehrere Probleme. So gibt es auch Sicht der Behörde nach wie vor Unklarheiten bezüglich der Außenorientierung, der Zielgruppe und der Verträglichkeit für die Region. Widersprüche aus den Gutachten würden nicht aufgelöst. Außerdem sei eine Weiterentwicklung des Qualitätskonzeptes nicht erfolgt. Zudem weise die Umweltprüfung weiterhin erhebliche inhaltliche Mängel auf.
Offene Fragen
Gleich an mehren Stellen der Sitzungsvorlage verweist die Bezirksregierung darauf, dass Angaben unzureichend oder erst gar nicht mit in die neuen Unterlagen eingeflossen seien. Die Gutachten „Bedarfs- und Verträglichkeitsanalyse Ferienparks im Sauerland“ sowie „Marktchancen und Verträglichkeitsanalyse für den Ferienwohnpark Andreasberg/Bestwig“ seien den Unterlagen beigefügt, die inhaltliche Befassung und die offenen Fragen diesbezüglich seien jedoch nicht ausgeräumt. Was zu allem Überfluss hinzu kommt: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für NRW zum Steinkohlekraftwerk Datteln 4 vom 26. August müsse die Alternativenprüfung gegebenenfalls als unzureichend betrachtet werden, so die Bezirksregierung.
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Demnach wäre die Suche nach alternativen Standorten für den Ferienpark nicht nur auf das Gemeindegebiet Bestwig zu beschränken, sondern auf die gesamte Urlaubsdestination Sauerland auszudehnen. Betrachtet man das Sauerland als Ganzes und eben nicht nur die Gemeinde Bestwig, gebe es im Regionalplan zum einen bereits allgemeine Siedlungsbereiche mit der Zweckbindung Ferienwohnen, die noch nicht bebaut sind, und zum anderen weitere mögliche neue Standorte, die für einen Ferienpark in Frage kämen. Damit wären aus Sicht der Bezirksregierung auch die Voraussetzungen zur geplanten Inanspruchnahme eines Waldbereiches nicht mehr gegeben. Denn: Die Ausnahmeregel habe unter anderem darauf gezielt, dass es keine zumutbaren Alternativen außerhalb von Waldbereichen gibt.
Und dann kommt der alles entscheidende Satz, der den Dolchstoß bedeuten könnte: „Eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung könnte somit weder durch die Regionalplanänderung noch durch ein Zielabweichungsverfahren zu erreichen sein, da mehr als ein Ziel der Raumordnung berührt wäre, von dem abgewichen werden müsste.“