Meschede. Warum der HSK die Absichtserklärung des Landes zur Quarantäne-Regelung nur in Teilen umsetzt und welche Regeln hier gelten.

Anders als vom Land Nordrhein-Westfalen bisher kommuniziert, hält der Hochsauerlandkreis bis auf weiteres an den meisten seiner Quarantäne-Regeln fest. Der Grund dafür: Es liegt noch kein schriftlicher Erlass vor. In Teilen jedoch gibt es Lockerungen für die insgesamt 39 Schulen und rund 1000 Schüler, die zurzeit vom Infektionsgeschehen betroffen sind.

Absichtserklärung der Landesregierung

Am Dienstagabend hatte die Landesregierung bekanntgegeben, sie setze die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 6. September zum Quarantänemanagement in Schulen und Angeboten der Kinderbetreuung um.

Darin heißt es unter anderem, dass nur noch die Kinder in Quarantäne geschickt werden, die wirklich infiziert sind und nicht die, die möglicherweise Kontakt hatten. Doch noch fehlt dazu die genaue Anweisung für den Kreis.

Die Erklärung des HSK

Die Pressestelle erklärt dazu: „Da das Land nach der Gesundheitsminister-Konferenz keine Hinweise, Infos etc. veröffentlicht hat und bei allen Gesundheitsämtern Dienstagmorgen die Hotlines explodierten, haben die Gesundheitsämter zur Selbsthilfe gegriffen und mit der Bezirksregierung eine Übergangsregelung abgestimmt.“ Die Verlautbarungen des Landes seien bisher nur politische Planungen, die bis Freitag umgesetzt werden sollten - ohne dass man aber wisse, „was tatsächlich im Detail vorgegeben wird, da die Ministerien sich noch abstimmen.“ Das HSK-Gesundheitsamt wird deshalb erst dann umstellen, wenn es die Details kennt. Somit wird es in NRW fast eine Woche dauern, bis das Land die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz umsetzt. Und solange müssen sich auch die Eltern gedulden.

+++Hier erläutert Dr. Peter Kleeschulte die Maßnahmen.+++

Die Teil-Lockerungen und Vorab-Planungen des Kreises, die in Abstimmung mit den übrigen Gesundheitsämtern und der Bezirksregierung entstanden sind und vorerst gelten, lauten:
1. Schülerinnen und Schüler können sich ab dem sechsten Tag nach Quarantänebeginn freitesten, um wieder am Unterricht teilzunehmen. Sie müssen dafür einen negativen Schnelltest oder PCR-Test in der Schule vorlegen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler nicht infiziert und symptomfrei sind.

5-Tage-Regelung schließt Altfälle ein

2. Diese neue Fünf-Tage-Regelung schließt auch alle Schülerinnen und Schüler ein, die sich jetzt bereits in Quarantäne befinden. Eine vorherige Absprache mit dem Gesundheitsamt ist nicht erforderlich.

3. Es sollen nicht mehr automatisch ganze Schulklassen in Quarantäne geschickt werden. Man werde nach der sogenannten „Flugzeugregelung“ verfahren. Das heißt: Gibt es einen Infektionsfall in einer Schulklasse werden - je nach Dauer und Nähe des Kontaktes - die unmittelbaren Sitznachbarn vorn, hinten und jeweils seitwärts in die Betrachtung einbezogen. Genau diese Regelung hatte der Kreis bisher abgelehnt und dazu auch vom Verwaltungsgericht Arnsberg Recht bekommen.

Den Einzelfall weiter betrachten

4. Nach wie vor wird das Gesundheitsamt jeden Einzelfall betrachten und individuell bewerten und beurteilen, ob Maßnahmen wie eine anschließende Quarantäne erforderlich sind. Dieses kann auch weiterhin dazu führen, dass in besonderen Einzelfällen auch Quarantänemaßnahmen über die unmittelbaren Sitznachbarn hinaus getroffen werden müssen.

5. Geimpfte und Genesene müssen, wenn sie nicht infiziert, sondern nur Kontaktpersonen sind, nicht in Quarantäne, das hatte Dr. Peter Kleeschulte bereits in einem vorherigen Interview betont, zumindest, wenn es sich um die Delta-Variante handelt und diese sei zurzeit zu annähernd 100 Prozent im Kreis verbreitet.

Im HSK befanden sich am Dienstag, 7. September, 21 komplette Klassenverbände in Quarantäne. Insgesamt waren 992 Schülerinnen und Schüler in 45 Schulen und 67 Schulklassen betroffen.