Hochsauerlandkreis. Fast 1000 Schüler sind im HSK in Corona-Quarantäne. Sich frei zu testen ist ab sofort möglich, auch für die, die jetzt schon in Quarantäne sind.
Die Gesundheitsminister der Länder haben sich mehrheitlich für einfachere Quarantäne-Regeln bei Corona-Fällen in Schulen ausgesprochen - im Hochsauerlandkreis sind nach Angaben des Gesundheitsamts sind im HSK aktuell 992 Schülerinnen und Schüler in 45 Schulen in Quarantäne. Die Zahl der Quarantäne-Fälle könnte jetzt schnell sinken. Denn der Hochsauerlandkreis hat nach einer Telefonkonferenz mir der Bezirksregierung Arnsberg entscheiden, dass alle Schüler, die bereits fünf Tage und länge in Quarantäne sind, sich sofort frei testen lassen können.
Schülerinnen und Schüler, die einer Quarantäneanordnung unterliegen können künftig frühestens ab dem sechsten Tag nach Quarantänebeginn durch Vorlage eines negativen Schnelltests oder PCR-Testes (Ausstellung des negativen Testergebnisses durch Arzt, Apotheke oder Bürgerteststelle) am Unterricht wieder teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler symptomfrei sind. Der negativ bestätigte Testnachweis ist vor Wiederaufnahme des Schulbesuchs der Schule vorzulegen.Die neue 5-Tage-Regelung schließt auch alle Schüler ein, die jetzt bereits von Quarantäneanordnungen betroffen sind (Altfälle). Das bedeutet, dass ab sofort auch allen derzeit bereits unter Quarantäne stehenden Schülerinnen und Schülern ein Freitesten nach den vorgenannten Kriterien möglich ist. Eine vorherige Absprache mit dem Gesundheitsamt ist nicht erforderlich.
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Das war ein zentrales Element der Vereinbarung der Gesundheitsminister: Kinder, die als enge Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt werden und keine Symptome haben, sollen diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können. Im HSK findet diese Regelung also sofort Anwendung, sofern der NRW-Erlass, der am Dienstagmittag noch nicht vorlag, etwas anderes regelt. Die Schüler können sich per Antigen-Schnelltest oder per PCR-Test frei testen. „Der amtliche Test muss dann in der Schule vorgelegt werden“, sagt der Leiter des HSK-Gesundheitsamts, Dr. Peter Kleeschulte.
21 komplette Klassen im HSK in Quarantäne
„Wir haben im Gesundheitsamt derzeit auch nicht mehr Informationen, als das, was in der Presse zu lesen ist“, so Kleeschulte am Dienstagmittag der WP. Im Kreishaus warte man auf einen Erlass aus Düsseldorf, der die neuen Quarantäne-Regelungen an Schulen konkretisiere.
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Grundsätzlich sehen die einfacheren Quarantäne-Regeln bei Coronafällen in Schulen, dass nicht mehr für den gesamten Klassenverband Quarantäne angeordnet wird. Im HSK befinden sich aktuell 21 komplette Klassenverbände in Quarantäne. Laut Gesundheitsamtschef Kleeschulte habe der HSK seit Beginn des Schuljahrs stets die Situation in den betroffenen Klassen individuell betrachtet. „Wir arbeiten immer mit Augenmaß“, sagt Kleeschulte. Es werde versucht die Quarantänen so gering wie möglich zu halten und wenn es nach den RKI-Vorgaben möglich sei nur die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne zu schicken. Wenn aber zum Beispiel bei einer Klassenfahrt oder im Sportunterricht Kinder und Jugendliche zusammen kommen, bleibe auch künftig keine andere Wahl, als für einen Klassenverbund Quarantäne anzuordnen. „In diesem Bereich hat der Beschluss für uns keine wesentliche Änderung erbracht“, vermutet Kleeschulte unter Vorbehalt des noch erwarteten NRW-Erlasses. Die Schutzkonzepten mit Lüftung, die Testsituation und das Tragen von medizinischen Masken fließe seit Schuljahresbeginn in die Beurteilung mit ein. Insgesamt sind kreisweit derzeit 67 Schulklassen von Quarantänefällen betroffen.
Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne
In der Einigung des Gesundheitsminister heißt es auch, dass künftig bereits geimpfte und genesene Jugendliche nicht mehr in Quarantäne müssen. Im HSK bedeutet das keine Neuerung. „Geimpfte und Genesene haben wir niemals in Quarantäne geschickt, wenn es sich um die Delta-Variante handelt“, versichert Dr. Kleeschulte. Und im HSK mache Delta derzeit einen Anteil von 100 Prozent aus.