Reiste. Die Entscheidung zum Umgang mit dem Reister Markt 2021 war gerade gefallen, da gab es eine neue Corona-Verordnung. Wie es nun weitergeht.

Die Organisatoren des Reister Marktes in der Gemeinde Eslohe sind von der neuen Corona-Schutzverordnung überrascht worden. Erst vor zwei Tagen war im Vorstandskreis schweren Herzens eine Komplettabsage beschlossen worden. Nun haben sich die Vorzeichen geändert. Die neue Verordnung eröffnet andere Möglichkeiten und damit die Option, dass die Großveranstaltung möglicherweise doch stattfinden könnte. Zumindest in der Theorie.

Wie es in der Praxis aussieht, steht auf einem anderen Blatt. „Es gilt nach wie vor die vom Vorstand beschlossene Absage“ stellt Stefan Fuchte als Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Vereins ausdrücklich klar. Man wolle die neue Verordnung nun jedoch zum Anlass für eine erneute Vorstandssitzung nehmen und weitere Gespräche mit dem Ordnungsamt führen. Erst danach könne es eine Entscheidung geben.

In der Verantwortung

Zuletzt hatte der Vorstand am Mittwochabend getagt und sich angesichts der Umstände nach zwei Stunden für eine Absage entschieden. „Die Unsicherheiten und die Risiken sind einfach zu groß“, erklärt Fuchte. Und dabei gehe es nicht nur um das Risiko für den Verein. Fuchte und seine Vorstandskollegen haben dabei zum Beispiel auch die Aussteller im Blick. Denn bei einem Ja zur Veranstaltung schwebe über allem immer die Gefahr, sie bei steigender Inzidenz kurzfristig absagen zu müssen. Für viele Aussteller hätte das zur Folge, dass sie auf ihren eingekauften Waren sitzen bleiben. Gegen die Ausrichtung hat sich der Verein aber auch deshalb entschieden, weil die Auflagen enorm gewesen wären.

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Zum einen hätte das Gelände eingezäunt und der Besucherstrom geregelt werden müssen. Zum anderen hätte es einem enormen logistischen Aufwand bedeutet, bei jedem der Besucher zu kontrollieren, ob er Genesen, Geimpft oder Getestet ist. „Mit diesen Menschenmassen muss man ja auch umgehen. Das ist schon eine enorme Herausforderung“, sagt Stefan Fuchte. Und er verweist vor allem auch ganz deutlich auf die Verantwortung, die man als Veranstalter gegenüber den Besucherinnen und Besuchern habe. Daran ändere auch die neue Verordnung nichts. Insofern gelte es weiterhin, sehr genau abzuwägen. Zudem bestehe auch nach der neuen Verordnung weiter die Gefahr, kurzfristig absagen zu müssen, wenn die Inzidenz steigt.

Lediglich eine Empfehlung

Die „Inzidenzstufe 0“, die in der neuen Verordnung geregelt ist, gilt ab dem heutigen Freitag für Kreise und kreisfreie Städte, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tages-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen. Mit der neuen Stufe wird ein Großteil der bestehenden Corona-Regeln aufgehoben. In vielen Bereichen bleiben dann Masken und Abstandhalten nur noch eine Empfehlung.

Volksfeste sind wieder erlaubt, wenn die landesweite Inzidenz und auch die Inzidenz in der jeweiligen Kommune unter zehn liegt. Besucher müssen zwar einen negativen Testnachweis dabei haben, allerdings werden nur noch stichprobenhafte Kontrollen verlangt. Damit sind die Auflagen zwar deutlich unterhalb dessen, was zuletzt gegolten hat. Für uns gibt es aber noch umfangreichen Klärungsbedarf, sagt Fuchte.