Bremke. Die Hürden für den Besuch der Bürgerversammlung in Bremke waren hoch gesteckt. Und dennoch war sie ausgebucht. Es ging um die Windkraft.

Die Hürden für den Besuch der Bürgerversammlung waren hoch gesteckt: vollständiger Impfschutz, negativer Corona-Test oder der Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion sowie eine verpflichtende schriftliche Anmeldung. Dass am Donnerstagabend trotz dieser Umstände keiner der 100 auf Abstand gestellten Stühle in der Bremker Schützenhalle frei blieb, zeigt, wie sehr das Thema Windkraft die Menschen in der Gemeinde Eslohe offenbar bewegt.

Enttäuscht wurden bei der zweistündigen Veranstaltung allerdings all diejenigen, die auf konkrete Fragen zu den geplanten Windrädern in den Bereichen „Goldener Strauch“ und „Auf der Sange“ gern konkrete Antworten bekommen hätten. Die Verfahren liegen auf dem Tisch des Hochsauerlandkreises und damit in dessen Zuständigkeitsbereich.

Diplom-Ingenieur Michael Ahn in Bremke.
Diplom-Ingenieur Michael Ahn in Bremke. © Frank Selter

Für beide Vorhaben sind beim Kreis - so viel konnte Diplom-Ingenieur Michael Ahn, der die Gemeinde seit Jahren beim komplexen Windkraft-Thema begleitet, mitteilen - Anträge auf Bauvorbescheid gestellt worden. „Also bislang wohl noch keine vollständigen Genehmigungsanträge“, wie er betonte. Zumindest für den Bereich „Auf der Sange“, das wisse er sicher, gebe es noch Bedenken. Das sei der Grund dafür, dass der beantragte Bescheid noch nicht ergangen sei.

Herbeigesehnte Rechtssicherheit

Die Gemeinde Eslohe hat seit Donnerstag zwar endlich ein Stück mehr von der herbeigesehnten Rechtssicherheit, weil der Landtag in Düsseldorf nur wenige Stunden vor der Beginn der Bürgerversammlung einen grundsätzlichen 1000-Meter-Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen beschlossen hat.

Unklar ist aber noch, inwieweit die neue Regel Auswirkungen auf die Bereiche „Auf der Sange“, „Goldener Strauch“ und „Auf dem Herrscheid“ (Gebiet Lennestadt) hat, weil es sich dabei um bereits laufende Verfahren handelt. Ahn verwies darauf, dass die Befugnisse und die Einschätzung hierzu ausschließlich beim Kreis liegen. Er gehe davon aus, dass die Juristen die Sachlage sorgfältig prüfen werden.

Positive Überraschung

Trotz der Unklarheiten wertete Bürgermeister Stephan Kersting die klare Abstandsregel als „positive Überraschung“. Durch eine klare Gesetzesregelung gebe es nun keinen Interpretationsspielraum mehr für die Gerichte. „Das ist endlich etwas, worauf man sich verlassen kann.“

Damit dürfte nun auch auch sicher sein, dass zumindest für die beiden Windräder, die im Bereich Herrscheid auf dem Gebiet der Gemeinde Eslohe entstehen sollen, das neue Recht gelten wird, wenn die Planungen konkret werden. Laut Kersting liegt für den Bau der beiden Anlagen beim Kreis bislang noch kein Antrag vor.

Wie und wann es mit den Projekten „Goldener Strauch“ und „Auf der Sange“ weitergeht, vermochte Ahn in der Versammlung nicht einzuschätzen. Einmal mehr verwies er auf die Verantwortung die einzig und allein beim Kreis liege. Die Gemeinde Eslohe könne hier weder einen Einfluss in die eine, noch in die andere Richtung nehmen.

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CDU-Fraktionschef Dr. Rochus Franzen nutzte die Bürgerversammlung, um darauf zu verweisen, dass der Gemeinde mit dem Kippen des Flächennutzungsplanes nicht grundsätzlich jede Steuerungsmöglichkeit aus der Hand geschlagen worden sei. Es gebe bei neuen Anträgen durchaus weiterhin die Option der Zurückstellung. Zudem bestehe für die Politik die Möglichkeit, sich über eine Außenbereichssatzung aktiv zu beteiligen. „Und das werden wir auch tun, um am Ende bestmögliche verträgliche Standorte zu haben“, so Franzen. Die beschlossene Abstandsregel sei durchaus im Sinne der CDU. „Wir haben immer gesagt, dass die Abstände das A und O sind, um für eine Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen und um den Menschen bestmöglich zu schützen.“

Genossenschaftliche Lösung

Grundsätzlich vorstellen, das betonte Bürgermeister Stephan Kersting auf Nachfrage aus der Versammlung, könne er sich beim Thema Windkraft auch eine genossenschaftliche Lösung. Es gebe zwar keine Flächen, auf denen die Gemeinde selbst genossenschaftliche Modelle entwickeln könne. Wenn sich jedoch aus der Bevölkerung eine genossenschaftliche Idee entwickele, gehe er davon aus, dass der Rat dem positiver gegenüber stehe als einer Investorengruppe.

Bei den Investitionssummen, über die man in diesem Zusammenhang spreche, müsse es es allerdings schon eine Genossenschaft sein, die richtig Kreuz habe. Und - so betonte Kersting ebenfalls ausdrücklich - auch eine Genossenschaft komme an den gesetzlichen Regelungen nicht vorbei.

  • Die Organisation und Durchführung der Bürgerversammlung war Corona bedingt mit logistischem Aufwand verbunden.
  • Im Eingangsbereich kontrollierten zwei Mitarbeiter der Gemeinde die Nachweise über das negative Testergebnis bzw. die vollständige Impfung und hakten die angemeldeten Teilnehmer auf einer Liste ab.
  • Ein weiterer Mitarbeiter der Gemeinde wies den Teilnehmern der Versammlung ihren Platz in der Halle an.
  • Während der gesamten zweistündigen Veranstaltung galt Maskenpflicht in der Halle.
  • Im Halb-Stunden-Rhythmus wurde die Halle quergelüftet.
  • Nachdem das Oberverwaltungsgericht den Flächennutzungsplan der Gemeinde wegen eines Formfehlers für unwirksam erklärt hat, wird der Rat nun entscheiden müssen, wie er mit der Situation umgeht.
  • Zum einen gibt es die Möglichkeit, sich für die Neuauflage einer aufwändigen und rechtlich komplizierten Steuerungsplanung zu entscheiden.
  • Zum anderen kann die Gemeinde die Steuerung dem Hochsauerlandkreis überlassen. Ein Trend, wie andere Kommunen mit der Lage umgehen, zeichnet sich laut Ahn nicht ab. Die Entscheidung sei situationsabhängig.