Eslohe. In Sachen Windkraft steht die Gemeinde Eslohe vor einem Entscheidungsdilemma. Die Aussichten sind ernüchternd.

Unzählige Urteile, zahlreiche Rechtssprechungen - viel hat sich in Sachen Windkraft in den vergangenen Jahren getan. Nur eines, das hat sich nicht geändert: Die Rechtsunsicherheit für die Kommunen - und damit auch für die Gemeinde Eslohe - ist nach wie vor sehr groß. Das hat Diplom-Ingenieur Michael Ahn vom Stadtplanungsbüro Wolters Partner im Gemeinderat jetzt recht deutlich gemacht. Ahn begleitet die Gemeinde Eslohe bereits seit Jahren beim komplexen Thema Windkraft.

Gewollte Machtlosigkeit

Jetzt hat er Rat und Verwaltung auf den aktuellen Stand der Dinge gebracht. Am Ende herrschte weitgehend Ernüchterung. Denn neben der nach wie vor bestehenden Rechtsunsicherheit, gab es eine weitere Erkenntnis. Die Gemeinde Eslohe ist - wie alle anderen Kommunen auch - nahezu machtlos, wenn es ums Thema Windkraft geht. Und diese Machtlosigkeit, so betonte Ahn, sei vom Gesetzgeber durchaus gewollt. Es sei bewusst so geregelt, dass bei der Windkraft keine kommunale Beteiligung erforderlich ist. „Das ist definitiv so beabsichtigt, sonst kommen wir wir in Deutschland bei diesem Thema nämlich gar nicht weiter“, machte er deutlich.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht den Flächennutzungsplan der Gemeinde für unwirksam erklärt hat (wir berichteten), steht Eslohe vor dem Scherbenhaufen seiner bisherigen Planungen. Und dabei ist Eslohe in guter Gesellschaft: „Die Gerichte kippen serienweise alle Steuerungsplanungen von Kommunen, die vor Gericht gezerrt werden“, so Ahn. Seit 2012 seien alle 20 Planungen, die vor Gericht gelandet seien, für unwirksam erklärt worden. „Dabei gibt es keine einzige Ausnahme.“ Und das bedeute, dass es eben auch keine Blaupause gebe, der zu entnehmen sei, wie es denn gehen könne.

Ausschlusswirkung aufgehoben

In ihrer Steuerungsplanung hatte die Gemeinde Eslohe damals einen Bereich bei Dormecke als Konzentrationszone für die Windkraft ausgewiesen. Dieser Bereich hat auch nach der Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichtes nach wie vor Bestand. Allerdings ist nun die Ausschlusswirkung aufgehoben. Damit gibt es keine Zone mehr, auf die sich die Gemeinde berufen kann.

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Und damit steht Eslohe nun vor einem Entscheidungsdilemma, wie Ahn es formulierte. Zum einen gebe es die Möglichkeit, sich für die Neuauflage einer aufwändigen und rechtlich komplizierten Steuerungsplanung zu entscheiden. Zum anderen könne die Gemeinde die Steuerung dem Hochsauerlandkreis überlassen. Ein Trend, wie andere Kommunen mit der Lage umgehen, zeichnet sich laut Ahn nicht ab. Die Entscheidung sei situationsabhängig.

Bei der Nachbarkommune Finnentrop laufe es wohl auf eine neue Steuerungsplanung hinaus. „Andere Kommunen entscheiden sich hingegen für Variante B. Es hängt immer davon ab, welche Anträge es überhaupt gibt und welche kommen.“ Das Instrument des sachlichen Teilflächennutzungsplanes sei schwierig, teuer, kompliziert und ungewiss. „Aber es ist eben der einzige Pfeil, den Sie im Köcher haben, um Anträge für maximal zwei Jahre zurückzustellen“, machte er den Fraktionen deutlich. Eine Entscheidung darüber, ob die Gemeinde tatsächlich eine neue Steuerungsplanung angehen möchte, stehe zwar noch nicht akut an. Mit der Zeit werde man sie aber treffen müssen.

„Sie sind nicht die bessere Naturschutzbehörde“

Überlässt die Gemeinde Eslohe die Steuerung dem Hochsauerlandkreis, auch das unterstrich Ahn, gibt es nur sehr beschränkte Einflussmöglichkeiten. „Hier können die Kommunen ausschließlich städtebauliche Argumente - also eigene Planungsargumente - vorbringen. „Sie sind nicht die bessere Naturschutzbehörde und auch nicht der bessere Emissionsgutachter“, formulierte es Ahn.

Sicherlich bestehe immer die Möglichkeit, ein Gegengutachten erstellen zu lassen, um prüfen zu lassen, ob der Hochsauerlandkreis nicht vielleicht doch mal einen Fehler gemacht habe. Aber auch das wolle gut überlegt sein. „Der Kreis kann Ihnen ganz übel kommen, wenn Sie Ihr Einvernehmen ohne Begründung versagen“, mahnte Ahn. Und das werde er auch sicherlich tun. Den letztlich seien es stets die Kreise, die von den Investoren beklagt würden und eben nicht die Kommunen.

Die einzige gute Nachricht, die Michael Ahn dabei hatte: Die Zahl der Windkraft-Anträge sei in der Gemeinde Eslohe extremst gering. Das sei ein großer Vorteil und sehe in anderen Kommunen ganz anders aus. Wie berichtet, liegen lediglich für die Bereiche Goldener Strauch und Auf der Sange Anträge auf Errichtung von Windrädern vor. „Wir reden hier gerade einmal von neun Stück“. In anderen Städten und Gemeinden gebe es hingegen eine wahre Antragsflut. In Eslohe sei die Situation wirklich noch harmlos.

  • Am Donnerstag, 1. Juli, findet um 19.30 Uhr in der Schützenhalle in Bremke eine Informationsveranstaltung zum Thema „Windkraft in der Gemeinde Eslohe“ statt. Die Veranstaltung dient zur Erläuterung der Sach- und Rechtslage, wie zukünftig mit der Errichtung von Windenergieanlagen umgegangen wird.
  • Anmeldungen werden ausschließlich schriftlich per E-Mail an post@eslohe.de entgegengenommen. Dabei müssen persönliche Daten wie Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden.
  • Der Einlass zur Veranstaltung wird nur mit Nachweis eines negativen Testergebnisses (nicht älter als 48 Stunden) oder mit Nachweis einer erfolgten vollständigen Corona-Schutzimpfung bzw. überstandenen Coronainfektion gewährt.
  • Weiterhin besteht in der Halle die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske sowie zur Wahrung des vorgeschriebenen Mindestabstandes.
  • Aufgrund der coronabedingten begrenzten Anzahl der Plätze werden diese in chronologischer Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben.