Eslohe. Das Oberverwaltungsgericht hat den Flächennutzungsplan der Gemeinde Eslohe für unwirksam erklärt. Was die Gemeinde in Sachen Windkraft nun plant.
Nun hat es die Gemeindeverwaltung auch Schwarz auf Weiß: Das Oberverwaltungsgericht hat den Flächennutzungsplan der Gemeinde Eslohe für unwirksam erklärt. Nach den jüngsten Entwicklungen war eine solche Entscheidung zu erwarten. Rat und Verwaltung hatten damit gerechnet. Jetzt, da das Urteil im Rathaus auch schriftlich vorliegt, sind jedoch weitere Schritte geplant.
Formfehler aus der Vergangenheit
Wie berichtet, war der Gemeinde Eslohe - ebenso wie der Stadt Meschede und vielen anderen Kommunen - vor dem Verwaltungsgericht ein winziger Formfehler aus der Vergangenheit zum Verhängnis geworden: In den Amtsblättern in Eslohe und Meschede waren seinerzeit die Flächennutzungspläne mit den Geltungsbereichen für Einhaus bzw. Obermarpe bekannt gemacht worden – nach einem grundsätzlichen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster aber ist solch eine Begrenzung formal zu beschränkt gewesen, weil die Flächennutzungspläne ganze Stadt- und Gemeindegebiete beträfen.
Daraufhin hatten die „Windpark auf der Sange GmbH“ und die „ABO Wind AG“ geklagt - und vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Während Bürgermeister Stephan Kersting damals noch gelassen reagiert und darauf verwiesen hatte, dass es die Möglichkeit gebe, Rechtsmittel einzulegen, hat das Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2020 mit einem Urteil zu besonderen Bekanntmachungsanforderungen neue Fakten geschaffen: Es hat bestätigt, dass es nicht ausreicht, wenn in der Bekanntmachung zur Änderung des Flächennutzungsplans nur ein Ausschnitt des Gemeindegebietes mit der Überschrift „Konzentrationszone“ abgebildet wird. Durch diese Entwicklung der Rechtssprechung war bereits klar, dass ein Antrag auf Berufung der Gemeinde Eslohe keinen Erfolg haben wird. Entsprechend einstimmig hatte der Haupt- und Finanzausschuss zuletzt beschlossen, den Antrag auf Berufung zurückzuziehen. Seitdem geht in Teilen der Bevölkerung die Sorge um, dass Windkraft-Investoren Tür und Tor offen steht.
Weil sich die planungsrechtlichen Bedingungen für Windkraftanlagen in der Gemeine Eslohe durch die jüngsten Entwicklungen tatsächlich erheblich geändert haben, plant die Gemeindeverwaltung eine öffentliche Informationsveranstaltung. Dazu hat sie Michael Ahn vom Planungsbüro Wolters und Partner aus Coesfeld eingeladen, der die Gemeinde in Sachen Windkraft fachlich berät. Er wird am Donnerstag, 1. Juli, die komplexen Zusammenhänge darlegen. Der Ort der Veranstaltung soll noch bekannt gegeben werden.
Plan B steht bereits
Bereits am 28. Juni wird Ahn zunächst in einer Sitzung des Gemeinderates zu Gast sein und Rede und Antwort stehen. Die Gemeindeverwaltung, so betont Bürgermeister Stephan Kersting, habe sich bewusst für eine zusätzliche öffentliche Informationsveranstaltung entschieden, weil sie von einem großen öffentlichen Interesse ausgehe. Durch diese zusätzliche Veranstaltung solle eine Überfrachtung der Ratssitzung vermieden werden.
Für den Fall, dass es aufgrund der Corona-Situation am 1. Juli nicht möglich sein sollte, eine öffentliche Veranstaltung zu organisieren, soll es eine digitale Infoveranstaltung für die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger geben. Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und im Nachgang öffentlich gemacht.
- Das Urteil könnte laut Bürgermeister Stephan Kersting vor allem Auswirkungen auf die geplanten Vorhaben im Bereich „Goldener Strauch“ bei Nichtinghausen sowie „Auf der Sange“ zwischen Bremscheid und Niederlandenbeck haben. Denn dort liegen die Anträge auf die Errichtung von Windrädern bereits seit langer Zeit vor.
- Eine öffentliche Informationsveranstaltung findet vor allem auch deshalb statt, weil in Ausschuss- und Ratssitzungen für Bürger keine Möglichkeit besteht, Fragen zu stellen.