Meschede. Was passiert eigentlich, wenn ein Abstrich in den zertifizierten Corona-Schnelltestzentren des HSK positiv ist? Erstmal nicht viel.

Jeder Bürger im Hochsauerlandkreis hat laut Corona-Schutzverordnung Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Bürgertest pro Woche.

Ausweispflicht

Wer sich testen lassen will, sollte den Termin online über die Seite des HSK vorbuchen und die Terminbestätigung und den Ausweis mitbringen. „Der Ausweis ist wichtig“, erläutert Norbert Vowinkel, Geschäftsführer der DRK soziale Dienste Meschede gGmbH, die im HSK Testzentren in Meschede, Reiste, Bad Fredeburg und Bestwig betreibt.

„Denn die Bescheinigung ist ein Türöffner fürs Reisen oder fürs Shoppen, dafür muss sie klar einem Menschen zuzuordnen sein.“ Egal sei es dagegen, wo man seinen Wohnsitz habe. „Auch Urlauber können sich bei uns testen lassen.“

Im Schnitt sind 0,5 Prozent der getesteten Personen, die sich in den DRK-Testzentren melden, positiv. Diese Personen sind dann verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben und einen PCR-Test zum Abgleich zu machen.

Kontaktdaten ans Kreisgesundheitsamt

Kontrolliert wird das genauso wenig, wie der Umstand, wie viele Tests man pro Woche tatsächlich macht. Sehr wohl aber ist das jeweilige Testzentrum verpflichtet, die Kontaktdaten eines positiv Getesteten ans Kreisgesundheitsamt zu übermitteln.

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Doch dann unternimmt der Kreis anhand der gemeldeten Schnelltests erstmal nichts, wie Dr. Peter Kleeschulte, Leiter des Kreisgesundheitsamtes bestätigte: „Unsere Maschinerie springt erst an, wenn uns ein positiver PCR-Test vorliegt.“

Deshalb gibt es auch keine offiziellen HSK-Zahlen dazu, wie viele der positiven Tests durch einen PCR-Test bestätigt werden. Ein Umstand, den Norbert Vowinkel bedauert.