Schmallenberg. Er fährt dicht auf, hupt und bedrängt eine Lennerin auf der B 236. In Fleckenberg eskaliert der Konflikt, der jetzt vor Gericht endete.

Zu was Drängeln im Straßenverkehr führen kann, musste kürzlich ein Schmallenberger vor dem Amtsgericht in Bad Fredeburg erfahren. Der Mann war auf der B 236 aus Schmallenberg in Richtung Fleckenberg/Lenne unterwegs. Vor ihm fuhr eine Frau aus Lenne, davor eine weitere ältere Dame - sehr langsam, wie die Frau aus Lenne vor Gericht erklärte. Der Schmallenberger sei bereits im Tunnel dicht aufgefahren, habe gedrängelt und gehupt.

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Also die langsamfahrende Seniorin dann abbog und die Frau aus Lenne auf 70 km/h erhöhte, sei der Schmallenberger weiterhin dicht aufgefahren. Kurz vorm Ortseingang Fleckenberg habe er dann zum Überholen angesetzt. Die Lennerin zückte ihr Smartphone und filmte den Überholvorgang. Richter Ralf Fischer: „Wir haben uns das Video auch beim Termin im Amtsgericht angeschaut, das war wirklich rasant.“

Verkehrsteilnehmer kommen zu Hilfe

Doch der Schmallenberger merkte, dass er beim Überholen offenbar gefilmt wurde, bremste die Lennerin am Ortseingang Fleckenberg aus, sodass diese auf eine Einfahrt ausweichen musste. Der Schmallenberger setzte zurück und parkte die Lennerin zu: „Er hat sie festgesetzt und wollte sie zur Rede stellen. Er hat in einem massiven Ton gefordert, dass sie das Video sofort löschen soll.“

Weil die Lennerin der Forderung nicht nachkam, wurde der Schmallenberger immer lauter, sodass sogar andere Verkehrsteilnehmer anhielten und der Frau zu Hilfe kamen, ehe der Angeklagte dann die Flucht ergriff: „Da entwickelte sich ein Verkehrschaos, andere Fahrzeuge mussten auf die Gegenfahrbahn ausweichen.“

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte dann aber reuig und kam mit einer „empfindlichen Geldstrafe“ in Höhe eines Monatseinkommens davon, so Fischer. Von einem Fahrverbot habe er abgesehen, das hätte den Schmallenberger, der Berufskraftfahrer ist, zu hart getroffen: „Aber wer sich so im Straßenverkehr verhält, dem droht die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot.“ Aber auch das Filmen der Lennerin sei nicht erlaubt gewesen. Nicht aus Datenschutzgründen, sondern weil dies am Steuer nicht erlaubt sei. Dabei handelt es sich jedoch „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit, so Fischer: „Dass man gefilmt wird rechtfertigt nicht ein solches anschließendes Verhalten.“