Meschede/Hochsauerlandkreis. Das Gesundheitsministerium in NRW verfügt die Schließung der Geschäfte in Meschede, Bestwig, Eslohe und Schmallenberg. So ist die neue Regelung.

Jetzt ist eingetreten, was am Montag zu befürchten war: Das Land untersagt im Hochsauerlandkreis wieder die Öffnung von Geschäften.

Die neue Regelung gilt ab Donnerstag, 29. April: Dann müssen alle Geschäfte schließen, die Waren anbieten, die nicht zum täglichen Bedarf zählen. Eine Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich. Möglich bleibt aber die Abholung von bestellten Waren („Click&Collect“). Auch das Einkaufen mit vorherigem negativen Schnelltest in einer zertifizierten Teststelle ist nicht mehr möglich.

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Inzidenzwert an drei Tagen nacheinander übertroffen

Beim Hochsauerlandkreis ist die entsprechende so genannte „Allgemeinverfügung“ des NRW-Gesundheitsministeriums am Dienstagnachmittag eingegangen. Hintergrund ist: An drei aufeinander folgenden Tagen ist die Inzidenz von 150 überschritten worden.

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Supermärkte bleiben zum Beispiel weiterhin geöffnet: Für das Einkaufen für den täglichen Bedarf gilt nur ein größerer Abstand und andere Obergrenzen. Für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche gilt eine Begrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter. Bei Verkaufsflächen größer als 800 Quadratmeter gilt das für einen Kunden pro 40 Quadratmeter.

Über einer Inzidenz von 150 dürfen nur noch bestimmte Geschäfte geöffnet bleiben: Wochenmärkte, Lebensmittelhandel (einschließlich Kioske), Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Werkstätten, Postfilialen, Banken, Waschsalons, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte und der Großhandel bleiben immer geöffnet.

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Für die Gastronomie gilt weiterhin: Restaurants, Cafés, Imbisse, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Ein Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, allerdings muss beim Verzehr ein Abstand von mindestens 50 Metern zur Verkaufsstelle eingehalten werden.