Meschede. Noch früher als erwartet beginnt die Ausgangssperre im Hochsauerlandkreis: In der Nacht von Freitag auf Samstag. Hier sind alle Informationen.

Eine Ausgangssperre tritt nach Auskunft des Bundesinnenministerium bereits in der Nacht von Freitag auf Samstag im Hochsauerlandkreis in Kraft. Sie beginnt um Mitternacht. In den darauf folgenden Tagen gilt: Die Wohnung darf nur aus wenigen Gründen nach 22 Uhr verlassen werden, ab 0 Uhr Uhr kaum noch. Die Begründung: Der Hochsauerlandkreis liegt mehr als drei Tage über einer 100er Corona-Inzidenz, herangezogen wurden dafür die Tage Dienstag, Mittwoch und Donnerstag.

Polizei hilfsweise im Einsatz

Für die Überwachung sind in erster Linie die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden zuständig. Sie haben bislang nur auf Nachfrage erklärt, dass sie die Aufgabe wahrnehmen werden, eigene Hinweise oder Appelle dazu veröffentlichen sie nicht. Tatsächlich sind in ländlichen Regionen wie dem Hochsauerlandkreis vor allem nachts in der Regel mehr Polizisten als Mitarbeiter der Rathäuser unterwegs. Die Beamten in den Streifenwagen können hilfsweise einschreiten, was erfahrungsgemäß geschieht.

„Zuständig sind die Ordnungsämter, wir unterstützen sie aber bei ihrer Arbeit“, sagte Polizei-Pressesprecher Holger Glaremin. „Wenn uns Verstöße auffallen, werden wir einschreiten. Wir appellieren aber an die Vernunft der Menschen.“ Die Ausgangssperre im Hochsauerlandkreis gilt nach dem Gesetz zum Bundes-Lockdown so lange, bis die heimische Region fünf Tage unter dem 100er-Wert liegt. Außerdem ist das Gesetz bis 30. Juni befristet.

Allein spazieren oder joggen

Von 22 bis 0 Uhr dürfen Menschen nach den Regeln nur noch allein spazieren gehen oder joggen, ansonsten gelten nach 22 Uhr nur berufliche Gründe, eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, dringende Arztbesuche, Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern, Lebensgefährtinnen und -gefährten, von nahen Verwandten, von Älteren, Kranken und Minderjährigen, sofern sie Hilfe benötigen oder versorgt werden müssen, sowie die Versorgung von Tieren als Gründe. Außerdem wurde beschlossen: Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen.

Der Hochsauerlandkreis sowie die Städte und Gemeinden sind in die Regeln nicht einbezogen worden, sie sind durch den Bund gezwungen sie umzusetzen. Landrat Dr. Karl Schneider hatte sich zuletzt kritisch über Ausgangssperren geäußert und sie als „Freiheitsentzug“ bezeichnet.