Eslohe. Eine ehrenamtliche Tierschützerin hat die Einführung einer Kastrationspflicht für herrenlose Katzen in Eslohe angeregt. Was daraus geworden ist.

In der Gemeinde Eslohe wird es auf absehbare Zeit keine Kastrationspflicht für Katzen geben. Und die Gemeinde wird sich auch nicht anteilig an den Kastrationskosten für herrenlose Katzen beteiligen. Die Verwaltung hat einem entsprechenden Vorstoß einer Tierschützerin aus Wenholthausen eine Absage erteilt. Damit wird das Thema vorerst auch in den politischen Gremien keine Rolle spielen.

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Im Gegensatz zur engagierten Tierschützerin sehe die Verwaltung keine großen Probleme durch streunende Katzen in der Gemeinde, so Bürgermeister Stephan Kersting gegenüber unserer Zeitung. Es habe im Rathaus zu diesem Thema bislang nur eine weitere Meldung gegeben. Und die liege schon einige Jahre zurück.

Die Wenholthauserin Lioba Probosch hatte sich zuletzt an die Öffentlichkeit gewendet, nachdem sie ihren Angaben zufolge 20 streunende Katzen an einem Bauernhof in Wenholthausen entdeckt hatte. Seit rund 30 Jahren kümmert sich Probosch inzwischen um streunende Katzen und deren Kastration. Sie weiß aus Erfahrung: Die Tiere steuern Höfe besonders gern an, weil sie dort etwas zu fressen finden. Allerdings fühlten sich die Hofbesitzer diesen Katzen in den seltensten Fällen verpflichtet. Dabei seien die Tiere oft in einem erbärmlichen gesundheitlichen Zustand - abgemagert und krank.

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Weil auch sie als Tierschützerin es sich nicht leisten könne, sämtliche der streunenden Katzen zu fangen und kastrieren zu lassen, und weil es auch den Hofeigentümern nicht zuzumuten sei, auf einen Schlag für die Kastration sämtlicher Katzen aufzukommen, die immer wieder ihre Höfe ansteuern, hatte sich die 56-Jährige an die Esloher Gemeindeverwaltung gewendet - mit dem Ziel, dass ähnlich wie in Arnsberg und Brilon eine Kastrationspflicht eingeführt wird.

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Es möge sein, dass in anderen Kommunen die Probleme deutlich größer seien als in Eslohe, sagt Kersting. Für seine Kommune sehe er aber derzeit keinen Anlass für die Einführung einer Kastrationspflicht. Und ebenso wenig komme derzeit für ihn in Frage, dass sich die Kommune - wie von Probosch vorgeschlagen -mit 30 Prozent an den Kastrationskosten herrenloser Tiere beteilige. Weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gebe, müsse man dem Steuerzahler eine solch zusätzliche freiwillige Ausgabe erst einmal erklären.

Und man werde sich wundern, über welche Summen man am Ende rede. „Ganz abgesehen davon fehlen im Rathaus auch die personellen Ressourcen“, betont der Bürgermeister und bittet darum, anzuerkennen, dass man aktuell unter anderem wegen Corona ganz andere Baustellen habe. Er wolle mögliche Problem beim besten Willen nicht kleinreden, aber eben auch nicht aufbauschen.

Schwer einzuschätzen

Wie groß die Probleme mit streunenden Katzen im Gemeindegebiet sind, ist auch für den Hegering schwer einzuschätzen. Das hat der Vorsitzender Markus von Weichs auf Nachfrage betont. Denn: Mit Inkrafttreten des neuen Landesjagdgesetzes im Jahr 2015 dürfen wildernde Katzen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr geschossen werden. Bis dahin war die Jagd auf sie erlaubt, sofern der Abstand zum nächsten Gebäude groß genug war. Daher habe man dieses Thema nicht mehr im Blick, so von Weichs. Und ohnehin, habe keiner der Jäger gerne auf wildernde Katzen gezielt, weil man nie wirklich habe wissen können, ob das Tier nicht doch einen Besitzer habe.