Bad Fredeburg. Machbarkeitsstudie vorgestellt: Wie eine Mensa-Anbau aussehen könnte und wo neuer Platz für Übernachtungsgäste geschaffen werden könnte.

Das Musikbildungszentrum Südwestfalen soll umgebaut und erneuert werden, es bedarf mehr Platz für Gäste. Die entsprechende Machbarkeitsstudie stellte Diplom-Ingenieur Andreas Stoppacher kürzlich dem Technischen Ausschuss vor. Grundsätzlich, so Stoppacher, konzentriere sich die Machbarkeitsstudie auf zwei Bereiche des Bad Fredeburger Musikbildungszentrums. Zum einen geht es um weitere Zimmer und Übernachtungsmöglichkeiten für Gäste, zum anderen um einen Mensa-Anbau.

Übernachtung

So könnte der Mensa-Anbau im Innenhof aussehen.
So könnte der Mensa-Anbau im Innenhof aussehen. © Ingenieurbüro Stoppacher

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Zwei Möglichkeiten, wie weitere Übernachtungsmöglichkeiten im Musikbildungszentrum geschaffen werden könnten, stellte Stoppacher vor. Beide hätten Vor- und Nachteile, würden sich bezüglich der Kosten aber in einem ähnlichen Rahmen bewegen.

Vorschlag eins sei eine Baumaßnahme im Bestand, in dem auf den bestehenden Trakt im Westen ein weiteres Stockwerk aufgebaut werden würde, wo zwölf neue Doppelzimmer untergebracht werden könnten. Die Zimmer seien alle ähnlich groß und gleich aufgeteilt. Nasszelle, Sitzmöglichkeit und Doppelbett.

Hingucker seien die großen und verwinkelten Fenster, die auch als Sitzgelegenheit mit Blick auf die Landschaft oder den Innenhof dienen können. Die

So würde die erweiterte Mensa mit dem erweiterten Stockwerk aussehen.
So würde die erweiterte Mensa mit dem erweiterten Stockwerk aussehen. © Ingenieurbüro Stoppacher

Zimmer seien spartanisch vom Platzbedarf, aber modern eingerichtet, das Treppenhaus würde entsprechend erweitert: „Das Ganze wäre aber nicht wuchtig und nicht erschlagend, sondern passt gut ins Gesamtbild.“ Zudem würde ein Spitzboden entstehen, der auch genutzt werden könne.

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Vorschlag zwei: Ein Neubau im Nordosten des Musikbildungszentrums, unterhalb des Parkplatzes. Zwischen bisheriger Anlage und Neubau wäre das Treppenhaus, welches dann Zugang zu einem dreigeschossigen Bau bieten würde. Die oberen beiden Geschosse würden ebenfalls in Summe mit zwölf Doppelzimmern ausgestattet, das Erdgeschoss bliebe offen und würde als von außen frei zugängliche Sitzgelegenheit bei widrigem Wetter oder Aufenthaltsbereich für Raucher dienen. Auch eine Tischplatte würde eingerichtet.

Der Neubau würde sich im Nordosten an das Musikbildungszentrum anschließen.
Der Neubau würde sich im Nordosten an das Musikbildungszentrum anschließen. © Ingenieurbüro stoppacher

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Vorteil des Neubaus sei, dass sich die dort untergebrachten Gästen nicht von möglichem Lärm aus dem Innenhof gestört fühlen könnten. Vorteil des Aufbaus im bisherigen Bestand wäre der Umstand, dass das dort bestehende Dach in den kommenden Jahren erneuert werden muss. Das könnte man nun zum Anlass nehmen, indem das Dach abgetragen, das neue Geschoss aufgebaut und ein neues Dach errichtet wird. Bei der Variante mit dem Neubau im Nord-Osten bliebe das Problem mit dem Dach weiterhin bestehen.

Mensa

Die Mensa soll im Erdgeschoss in den Innenhof erweitert werden, was 60 weitere Sitzplätze liefern würde. „Bei der Planung wollten wir unbedingt einen Wintergarten-Charakter vermeiden“, so Stoppacher.

So könnten die neuen Doppelzimmer aussehen.
So könnten die neuen Doppelzimmer aussehen. © Ingenieurbüro Stoppacher

Das sei auch mit einzelner Verglasung im Gesamtensemble gelungen: „Der schöne Innenhofcharakter wird durch den Mensa-Anbau nicht gestört.“

Kosten

Die Kosten für die von Diplom-Ingenieur Stoppacher vorgestellte Mensa belaufen sich auf 230.000 Euro. Die Aufstockung des Zimmer-Traktes würde knapp 1.500.000 Millionen Euro kosten, der Neubau im Nord-Osten etwa 1.250.000 Euro - „weil es keine Maßnahme im Bestand ist“. Dennoch, so machte Stoppacher deutlich: „Die Lebensdauer des Daches wird bald erreicht sein.“

Finanzielle Hilfe

In der vergangenen Sitzung beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, der Akademie Bad Fredeburg Bewirtschaftungsgesellschaft mbH eine Einlage zur Verlustabdeckung für das Wirtschaftsjahr 2021 bzw. alternativ ein Gesellschafterdarlehen bis zu einer Höhe von insgesamt 100.000 Euro zu gewähren.