Eslohe. Arbeitet Eslohes Bürgermeister, zugleich Geschäftsführer des Störmanns Hof, in der Pflege? Nein? Warum lässt er sich vorab impfen? Ein Kommentar.

Nach seiner Corona-Impfung steht Bürgermeister Stephan Kersting weiter in der Kritik. Ist sie berechtigt? Redaktionsleiter Oliver Eickhoff sagt: Ja.

Es gibt diesen Spruch, dass etwas gut gemeint, aber schlecht gemacht war. Hier trifft er zu. Vieles spricht dafür, dass hier außerdem der Satz gilt: Die Gelegenheit war günstig.

Auch interessant

Deutlich wird inzwischen, dass Bürgermeister Stephan Kersting in einer Grauzone agiert hat. Einerseits sieht es danach aus, dass er aufgrund schwammiger Vorgaben zur Impfung berechtigt gewesen sein könnte oder war - weil er neben seinem Hauptberuf als Bürgermeister auch als Geschäftsführer des Seniorenheims Störmanns Hof tätig ist.

Auch interessant

Andererseits zielen die Passagen in den Verordnungen eigentlich auf Pflege ab, auf unmittelbare Nähe zu betagten, durch Corona schwer verwundbaren Menschen. Ein Geschäftsführer kann aber diese Kontakte über Monate vermeiden, er ist ein Büromensch und kann wie derzeit Millionen von Menschen seine Tätigkeit im Homeoffice erledigen. Insofern zieht Kerstings Argumentation nur bedingt.

Auch interessant

Seine Impfung bekommt damit eine moralische, politische Dimension, bei der sich die Frage stellt: Hat ihn sein Instinkt verlassen? Hat es tatsächlich einen Vorbild-Effekt, wenn sich ein Bürgermeister impfen lässt, während übervorsichtige Berechtigte zögern und langfristige Schäden fürchten? Wenn es so ist, warum geht er damit nicht sofort offensiv um, sondern äußert sich erst nach Vorwürfen? Und wie finden es über 70-jährige Schwerkranke, die noch keinen Termin in Aussicht haben, dass ein agiler Politiker bereits längst den Corona-Schutz hat?