Meschede. Nach einem Vorfall in Meschede laufen interne Ermittlungen bei der Polizei in Dortmund. Über die Konsequenzen möchte die Behörde nicht reden.

Die Öffentlichkeit soll nichts über die Konsequenzen eines illegalen Blaulicht-Einsatzes in der Innenstadt von Meschede erfahren. So hat es das zuständige Polizeipräsidium in Dortmund entschieden. Es beruft sich auf einen Erlass des NRW-Innenministeriums. Disziplinarrechtliche Folgen müssten nicht mitgeteilt werden.

Ende Dezember, wenige Tage nach den Weihnachtsfeiertagen: Sechs Streifenwagen und ein Porsche als Zivilfahrzeug kurven mit Blaulicht durch Meschede. Sie fahren den Klausenweg herunter, biegen auf die Arnsberger Straße ab, weiter ins Gewerbegebiete nach Enste und mit hohem Tempo in Richtung Westen. Auf Passanten wirkt diese Szene wie ein SEK-Einsatz. Das Spektakel findet in den Morgenstunden mitten im Berufsverkehr statt.

Bewusst nicht informiert

Bald darauf gibt sich das Polizeipräsidium Dortmund zerknirscht: Es wusste nichts von einem solchen Einsatz - bewusst waren die übergeordneten Stellen nicht informiert worden. Beamte der Autobahn-Wache Arnsberg räumen schließlich ein, einen langjährigen Kollegen in Meschede auf diese Weise in den Ruhestand verabschiedet zu haben.

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Mehrere Dienstfahrzeuge genutzt, mit Blaulicht unterwegs, eine Verabschiedung mitten im Lockdown - das Verhalten führte zu internen Ermittlungen, die zunächst vom Polizeipräsidium Recklinghausen und von der Staatsanwaltschaft Arnsberg geführt wurden. „Wir haben die Sache geprüft und sehen kein strafrechtliches Verhalten“, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Poggel. Für mögliche disziplinarische Maßnahmen ist seitdem wieder das Polizeipräsidium Dortmund zuständig.

Entscheidungen in Disziplinarverfahren

Ob es zu einer Sanktion komme und und welcher Art sie sei, dürfe „leider nicht mitgeteilt werden“, teilte die Pressestelle auf zweimalige Nachfrage mit. Sie bezieht sich auf einen Erlass des NRW-Innenministeriums. Darin heißt es: „Über beabsichtigte Personalmaßnahmen werden aus Gründen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn grundsätzlich keine Auskünfte erteilt. Gleiches gilt für beabsichtigte oder getroffene Entscheidungen in Disziplinarverfahren.“

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Die Regelung schließt allerdings nicht aus, dass ein Ergebnis mitgeteilt wird, ohne Details zu nennen. Auch das NRW-Innenministerium bestätigte auf Nachfrage, dass in solchen Fällen „kein Anspruch auf Auskunft“ bestehe - mit anderen Worten: Es ist auch Ermessenssache.