Meschede. Der Prozess um die brutale Attacke auf einen Shisha-Bar-Besitzer am Winziger Platz hat nun ein unerwartetes Ende gefunden.
Dreieinhalb Jahre ist die brutale Schlägerei vor der einstigen Shisha-Bar „Ashira Lounge“ am Winziger Platz bereits her. Damals wurde einer der beiden Brüder, die Inhaber des Lokals waren, so brutal zusammengeschlagen, dass er mehrere Tage in ein künstliches Koma versetzt werden musste.
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Nun wurde das Verfahren fortgeführt und für zwei der insgesamt drei Anklagten eingestellt. Ein Schädel-Hirn-Trauma, ein zertrümmertes Sprunggelenk und eine Knochenabsplitterung im Gesicht des Geschädigten wurden letztlich mit einer überschaubaren Summe Geld aufgewogen. Der damalige Inhaber der Shisha-Bar ist am Hauptverhandlungstag, drei Jahre und sieben Monate nach der Tat, selbst als Nebenkläger vor dem Amtsgericht in Meschede aufgetreten. Auf der Anklagebank fanden sich zwei der drei vermeintlichen Täter ein, der dritte hatte sich zuvor per Attest entschuldigen lassen - ebenso wie der Mitinhaber der Bar und Bruder des damals schwer verletzten Nebenklägers.
„Ein lautes Klatschen“
An einem lauen Abend im Juni 2017 hatte eine Gruppe junger Männer an der Theke der ehemaligen Ashira-Lounge, wo sich heute der DRK-Trödelladen befindet, nach Zeugenaussagen sehr eindringlich nach einem der beiden Inhaber verlangt. Vorausgegangen waren Streitigkeiten um einen Telekommunikationsladen in Neheim, den sowohl das Brüderpaar aus Meschede, als auch eine weitere Partei aus Bochum anmieten wollte. Drohungen per SMS, dass die Bochumer Partei mit gleich 30 Personen nach Meschede kommen wollte, um die Sache „wie Männer“ zu klären, liefen zunächst ins Leere. „Mein Bruder hatte mir mal gesagt, dass er ein Problem mit ein paar Arabern aus Bochum hat. Ich habe aber wirklich gedacht, dass die Sache schon geklärt war“, beteuerte der Nebenkläger vor Gericht.
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Doch am Tattag sollte er eines Besseren belehrt werden. Auf Anweisung der angereisten Männer verließ er das Lokal und die Unterhaltung wurde im Durchgang am Pressehaus fortgeführt, der von der Shisha-Bar aus nicht einsichtig ist. Viele Worte scheinen jedoch nicht gefallen zu sein. „Nach kurzer Zeit hat man ein unglaublich lautes Klatschen gehört und dann ist der Inhaber geduckt aus dem Durchgang gerannt, die anderen Männer hinterher“, beschreibt ein Zeuge, der mit seinen Freunden an diesem Abend im Außenbereich der Ashira-Lounge zu Gast war, die Szene.
Pistole aus der Tasche gefallen
Daraufhin soll einer der Männer aus Bochum dem Mescheder die Beine weggetreten haben und ein weiterer sei auf ihn drauf gesprungen. Beim Sprung soll dem Täter eine Pistole aus der Tasche gefallen sein. Ringsherum hätten sich noch weitere Männer befunden, die laut schreiend auf das Geschehen eingewirkt haben. Widersprüchliche Zeugenaussagen ließen jedoch keinen Rückschluss darauf zu, um wen es sich konkret gehandelt haben könnte und welche Rolle die Männer letztlich spielten.
Dass nicht nur Fäuste im Spiel waren, sondern auch eine Pistole, hatten hingegen mehrere Zeugen kurz nach der Tat ausgesagt. Am Hauptverhandlungstag konnte sich jedoch so recht niemand der beteiligten Personen mehr daran erinnern. Lediglich die Zeugen, die das Geschehen als Gäste beobachten mussten, bestätigten erneut, eine Pistole und ein Magazin gesehen zu haben. In diesem Stil setzte sich die Befragung der weiteren Zeugen, die zur Familie des Geschädigten gehörten, fort. An die früheren, recht detaillierten Beschreibungen der Täter, und an eine Waffe - „einer von ihnen hatte eine Pistole vom Typ Glock 17 im Gürtel stecken“ hieß es nach der Tat - konnten sich die Familienmitglieder des damals schwer verletzten Gastronomen plötzlich nicht mehr erinnern.
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Einig waren sich alle Zeugen lediglich in der Annahme, dass einer der beiden anwesenden Angeklagten vor Ort gewesen ist. An den zweiten, schmächtigen und bereits vorbestraften Mann, der sich zum Tatzeitpunkt im offenen Vollzug befunden hatte und damals aufgrund des Vorfalls das Privileg einer geplanten Haftverkürzung verlor, konnte sich niemand erinnern. „Ich erinnere mich an drei Gorillas und eine schmale Person, die auf ihn eingeschlagen haben“, hatte es in einer Zeugenaussage geheißen - eindeutig identifiziert werden konnte der vermeintliche schmale Mittäter vor Gericht aber nicht.
Körperverletzung nicht zuzuordnen
So wurden die wirren Schilderungen zum Vorfall am Hauptverhandlungstag über vier Stunden hin und her gedreht und gewendet. Nach jedem Zeugen blieben Richter und Staatsanwalt ob der undurchsichtigen Aussagen nicht weniger irritiert zurück. Immer wieder gestand man den Zeugen ein, dass es nachvollziehbar sei, sich nach so langer Zeit nicht mehr gut an den Vorfall erinnern zu können.
Schließlich zogen sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger zu einem Rechtsgespräch zurück, um eine bereits zuvor angedeutete Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen zu besprechen. In den Gesichtern der Angeklagten machte sich unter einvernehmlichem Schmunzeln bereits Erleichterung breit.
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Und das Urteil sollte ihnen Recht geben. „Aufgrund von prozessualen Gründen und dadurch, dass die gemeinschaftliche Körperverletzung keinem der Angeklagten zugewiesen werden kann, wird das Verfahren gegen Auflage von einem Schmerzensgeld a 1000 Euro pro Person eingestellt“, hieß es schließlich von Richter und Staatsanwalt. Darauf ließ sich auch der damals schwer verletzte Nebenkläger ein. Für den dritten, nicht erschienenen Angeklagten wird das Verfahren fortgesetzt.
>>> Hintergründe:
- Der brutale Vorfall ereignete sich am 23. Juni 2017 am Winziger Platz.
- Aufgrund der Schwere der Verletzungen wurde das Opfer damals im St. Walburga Krankenhaus versorgt und stabilisiert.
- Es musste aber später mit einem Hubschrauber in eine Spezialklinik geflogen werden.