Bad Fredeburg. Am Einkaufswagen-Depot fordert ein Bad Fredeburger sein Opfer auf, Handschuhe zu tragen. Es folgt ein Kopfstoß, der zum Gerichtstermin wurde.
Der Corona-Lockdown im Frühjahr, die verschärften Sicherheitsbedingungen und die Sorge um die eigene Gesundheit sorgten bei einem Rentner aus Bad Fredeburg am 8. April diesen Jahres offenbar für eine äußerst kurze Zündschnur. Eine Auseinandersetzung auf dem Aldi-Parkplatz in Bad Fredeburg endete in einem Kopfstoß, einer Anzeige wegen Körperverletzung und entsprechender Geldstrafe.
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Was war passiert? Laut Zeugenaussage sei der Angeklagte, der zuvor im Markant-Markt einkaufen war, zu Fuß auf das Einkaufswagen-Depot vor dem Aldi-Markt zugesteuert. Seinen Mund-Nasen-Schutz habe er bereits getragen, als er an dem Depot auf das spätere Opfer trifft. Dieses weist er in lautem und aggressivem Ton daraufhin, dass er sich an die Hygieneregeln halten solle und auch Handschuhe tragen möge, wenn er nun den Aldi-Markt betreten wolle.
Treffer an Nasenbein und Oberkiefer
„Er fragte mich, ob ich eigentlich zu blöd sei, die Handschuhe anzuziehen“, so das Opfer, das selber vor dem Amtsgericht in Bad Fredeburg aussagte. Er habe ruhig reagiert, Handschuhe zu tragen sei zu keiner Zeit Pflicht gewesen, sondern vielmehr nur eine weitere Schutzmöglichkeit. Damit gibt sich der Angeklagte aber nicht zufrieden und verpasst dem Opfer einen Kopfstoß: „Er hat mich am Nasenbein und Oberkiefer getroffen. Das tat schon ordentlich weh, ich war total perplex.“ Das Opfer verlässt dann das Einkaufswagen-Depot, ruft die Polizei, während sich der Täter in den Aldi-Markt zum Einkauf begibt.
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Als die Polizei nach einiger Zeit auf dem Parkplatz ankommt, verlässt der Täter den Aldi-Markt und fährt mit seinem Pkw davon. Das Opfer kann sich allerdings das Kennzeichen merken, die Polizei so den Täter ermitteln. „Ich hatte eine Woche lang Schmerzen“, so das Opfer. Er begibt sich zur Untersuchung ins Krankenhaus nach Meschede, wo die Ärzte ein Hämatom und eine Schwellung im Nasenbereich feststellen.
Bei der Polizei gibt das Opfer eine Anzeige wegen Körperverletzung auf, der Täter erhält eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 20 Euro. Doch dagegen legt er Berufung ein, weshalb der Fall nun vorm Amtsgericht in Bad Fredeburg landete.
Gesundheitlich stark angeschlagen
Dort sagt der Angeklagte, er habe dem Opfer niemals einen Kopfstoß verpasst. Er sei aufgrund zahlreicher Operationen gesundheitlich so stark angeschlagen, dass ein Kopfstoß zu erheblichen Schmerzen bei ihm und sogar Ohnmacht geführt hätte. Es sei lediglich zu einem verbalen Disput gekommen und das eigentliche Opfer habe versucht, ihm die Maske vom Gesicht zu reißen, weshalb er sich dann nach vorne gebeugt habe. Das habe möglicherweise den Eindruck erweckt, er habe ihm einen Kopfstoß gegeben. „Nein, das stimmt nicht“, erwiderte das Opfer.
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Interessant dabei: Zwischen Opfer und Täter gab es bereits 2015 eine Auseinandersetzung. Das Opfer arbeitete als Rettungsassistent, dessen Frau in einer örtlichen Arztpraxis, wo der Vater des Täters in Behandlung war. Dieser sollte damals dringend eine Reha-Behandlung erhalten, was der Arzt aber verweigerte - und der Angeklagte dann ausfällig gegenüber des Arztes und des Praxispersonals wurde.
Doch vor Gericht belastete ein weiterer Zeuge mit seiner Aussage den Angeklagten und dessen Sichtweise des Vorfalls auf dem Aldi-Parkplatz, sodass der Angeklagte nach kurzer anwaltlicher Beratung seinen Einspruch gegen die Geldstrafe kleinlaut zurückzog.
Hintergrund
Die Pflicht, beim Einkauf Handschuhe zu tragen, war nie Teil der Corona-Schutzverordnung, höchstens eine Empfehlung der einzelnen Supermärkte.
Und auch die Pflicht, beim Einkaufen einen Wagen zu nehmen, steht nicht in der allgemeinen Corona-Schutzverordnung, sondern geht von den jeweiligen Händlern/Ketten oder den Kommunen aus.