Meschede. Ab 2021 werden in Meschede wieder Straßen ausgebaut - und Anlieger dafür zahlen müssen. Jetzt steht fest, welche Straßen an die Reihe kommen.

Es ist auffallend: In diesem Jahr hat es kaum Straßenausbauarbeiten im Mescheder Stadtgebiet gegeben – obwohl etliche doch nötig wären. Zumindest daran war das Corona-Virus nicht schuld. Hintergrund sind stattdessen die ungeklärten Fragen im Land zu den Straßenbaubeiträgen, die Anlieger dafür zahlen müssen. 2021 kommen wieder Baustellen. Wichtige Detailfragen hat das Land dazu aber noch nicht abschließend geklärt.

Mit 10.000 Euro auf der sicheren Seite

Bei den Straßenbaubeiträgen handelt es sich in der Behördensprache um so genannte KAG-Maßnahmen – die Abkürzung steht für das Kommunalabgabengesetz. Anlieger werden demnach finanziell an den Kosten beteiligt, wenn der Zustand einer Straße wiederhergestellt oder verbessert wird.

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Bei einer Anliegerstraße muss er 70 Prozent der Kosten für die Fahrbahn übernehmen, 30 Prozent trägt die Stadt. Diese Beitragssätze entsprechen den Anliegeranteilen, die der Städte- und Gemeindebund NRW seinen Mitgliedskommunen empfiehlt. Bei Haupterschließungsstraßen, wo mehr Verkehr herrscht, teilen sich Anlieger und Stadt die Kosten jeweils zu 50 Prozent.

Schon bei der ersten Beratung des Straßensanierungskonzeptes wurde versucht, einen groben durchschnittlichen Kostenrahmen zu definieren. Als Faustformel gilt: Mit 10.000 Euro als Rücklage sind Hauseigentümer mit einem 600 bis 700 Quadratmeter großen Grundstück auf der sicheren Seite, wenn die Straße vor ihrer Tür erneuert werden muss. An der damaligen Aussage „ ein Beitrag in fünfstelliger Höhe ist sicherlich die Ausnahme“, hat sich bis heute nach Einschätzung der Stadtverwaltung nichts geändert.

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Diese Straßen werden saniert

Ab 2021 wird es wieder KAG-Maßnahmen geben. Diese Baustellen sind in den nächsten Jahren laut Straßensanierungskonzept der Stadt geplant:

2021: Lindenbrink in Meschede.

2022: Die Straßen Auf der Wauert sowie Zum Heidtfeld in Wallen.

2022: Hagenweg in Meschede (von der Einmündung Kämpchen bis zur Einmündung Klausenweg).

2023: Nördeltstraße in Meschede (ab Seniorenzentrum „Blickpunkt“ bis zum Straßenende).

2024: Grabenweg in Meschede (ab Einmündung Steiler Weg bis zur Einmündung Waldstraße).

2025: Langelohweg in Meschede.

2026: Am Bergrücken in Meschede.

2027: Hochstraße in Meschede.

Durch die Festlegung der Straßen in dem Konzept sollen Bürger langfristig Klarheit haben, dass da Baustellen und Kosten auf sie zukommen – und so eigene Rücklagen dafür bilden. Das Thema ist wegen der hohen Kosten schon lange brisant. Der Bund der Steuerzahler hatte 2019 landesweit Unterschriften für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gesammelt. Gereicht hat es Anfang 2020 aber nur für eine Modernisierung des Kommunalabgabengesetzes in NRW. Reformiert wird das Gesetz nun durch die Einfügung eines neuen Paragrafen 8a.

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Finanzielle Entlastung durch das Land NRW

Der neugewählte Stadtrat diskutiert voraussichtlich im Dezember die praktische Umsetzung in Meschede. Die Stadtverwaltung bereitet aktuell eine entsprechende Vorlage für die Politiker vor, heißt es auf Anfrage. Die Städte müssen auch weiterhin Beiträge für den Straßenausbau erheben. Bleiben soll es demnach in Meschede, so der Vorschlag, bei dem bisherigen Kostenschlüssel aus 70/30-Prozent bei Anlieger- und 50/50-Prozent bei den Haupterschließungsstraßen.

Eine finanzielle Entlastung gibt es aber für die Mescheder Anlieger künftig: Das Land verspricht nämlich, die Hälfte jener kommunalen Straßenausbaubeiträge zu übernehmen, die die Anlieger zu zahlen hätten – also in Meschede 35 der 70 Prozent bei den Anlieger- und 25 der 50 Prozent bei den Haupterschließungsstraßen. Dazu gibt es ein eigenes Förderprogramm von jährlich 65 Millionen Euro.

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Soweit die Theorie. In der Praxis seien dazu jedoch noch Fragen offen, sagt Fachbereichsleiter Heinz Hiegemann: „Es gibt bislang zum Beispiel noch keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung. Was passiert, wenn am Ende eines Jahres der Fördertopf bereits ausgeschöpft ist?“

Stundung und Ratenzahlung möglich

Hier hoffen die Kommunen auf eine zügige Klärung der bisher noch unscharfen Formulierungen. Unterstützt werden sie dabei zum Beispiel vom Städte- und Gemeindebund NRW, der ebenfalls eine rasche Klarstellung durch das Land fordert. Der Antrag auf Auszahlung der Förderung könne von der Verwaltung erst nach Eingang der letzten Schlussrechnung gestellt werden, denn eine Baumaßnahme kann erst nach Fertigstellung abgerechnet werden. Ob es letztendlich zu einer Förderung komme, entscheide sich daher bis dato erst zu diesem Zeitpunkt.

Reformiert wird das Gesetz durch weitere Details, die der Paragraf 8a vorsieht. Der sieht Erleichterungen bei der Zahlung der Beiträge vor, um Betroffene zu entlasten. Es gibt die Möglichkeit zur Stundung (bei der bisher sehr detailliert die Notlage dokumentiert werden musste) und zur Ratenzahlung. Dabei wird auch der jetzige Zinssatz von 6 Prozent auf einen dynamischen Satz gesenkt.

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Die Städte müssen verpflichtend ein Sanierungskonzept vorlegen und jeweils verbindliche Versammlungen mit den Grundstückseigentümern durchführen – beides macht die Stadt Meschede aber ohnehin schon.

>>>HINTERGRUND<<<

Eine weitere große Baustelle zeichnet sich für das Jahr 2021 ab: Dann muss in Meschede die Brücke an der Gebkestraße erneuert werden.

Dies ist dann allerdings keine KAG-Maßnahme, sondern komplett eine Investition der Stadt.

Die Brücke über die Kleine Gebke in diesem Bereich an Gebkestraße und Am Gaswerk ist als solche kaum erkennbar – es ist ein großer ineinander übergehender Straßenbereich.

Über den Bereich verlaufen auch immer die Umleitungen, wenn Viehauktionen in der Halle Sauerland sind.