Remblinghausen. Den Sarg ihres toten Vaters in der Kirche aufzubahren, das ist der Tochter ein Herzensanliegen. Doch es wird nicht erfüllt.

Die Nachbarn haben sich schon einmal verabschiedet. Mit einem Ständchen und Kerzen auf der Bank, auf der Ewald Richter bis zu seinem Tod immer gesessen hat. „Das war so persönlich und berührend“, berichtet eine Nachbarin. Nun sollte auch das Auferstehungsamt in der St.-Jakobus-Kirche für den treuen Kirchgänger eine besonders schöne und würdevolle Feier werden. Doch der Kirchenvorstand ist dagegen, Erzbistum und Pfarrer Michael Schmitt als Leiter des Pastoralen Raums stellen sich hinter das ehrenamtliche Gremium.

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Kirchenvorstand nennt praktische Gründe

Lilian Hoffmann ist Bestatterin in Grevenbroich und eine von vier Töchtern des Verstorbenen. Ihr sei es ein Herzensanliegen, dass beim Beerdigungs-Gottesdienst auch der Sarg in der Kirche stehe. Und es gehöre auch zum Ritus der christlichen Kirchen. „Das wäre doch sonst wie ein Taufamt ohne den Täufling oder eine Hochzeit ohne das Brautpaar“, sagt sie. Doch der Kirchenvorstand will das nicht. Mit Corona hat das nichts zu tun. Er nennt praktische Gründe: Die Eingangstür sei zu eng, die Küsterin müsse dafür früher kommen, das sei nicht üblich und man wolle keinen Präzedenzfall schaffen.

Lilian Hoffmann kann das nicht verstehen. In Grevenbroich werde das Aufstellen des Sargs vom Erzbistum Köln unterstützt. „Und ich bin doch vom Fach und weiß daher, dass es mittlerweile so viele technische Hilfen gibt.“ Es sei überhaupt kein Problem den Sarg durch die - zugegebenermaßen enge - Tür zu tragen. „Wenn die Küsterin die Kerzen angezündet hat, habe ich ihn längst aufgestellt.“

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Argumente nur ein Vorwand

Sie sieht die Argumente nur als Vorwand - zumal der Vertreter des Kirchenvorstands, den eine ihrer Schwestern gesprochen habe, es abgelehnt habe, ihr die Gründe noch mal darzulegen. Während ihre Schwestern das Urteil des Kirchenvorstands akzeptierten, beschwerte sich Lilian Hoffmann beim Erzbistum und bei Pfarrer Michael Schmitt.

Der Pfarrer verweist auf die Entscheidung des Kirchenvorstands. Man müsse auch an die Ehrenamtlichen, besonders an die zusätzliche Arbeit für die Küsterin denken. „Ich habe mich nach dem Anruf von Frau Hoffmann beim Kirchenvorstand erkundigt und trage die Entscheidung des Gremiums mit“, erklärte Schmitt auf Nachfrage.

Brauchtum und Tradition

Dabei handelt es sich aber offenbar nicht um ein kirchenrechtliches Problem, sondern um Brauchtum und praktische Erwägungen. „In St. Walburga wäre das möglich“, sagt der Pfarrer. Es komme beides vor, dass der Sarg in der Kirche oder nur in der Friedhofskapelle aufgebahrt werde.

Auch das Erzbistum gibt Lilian Hoffmann keine Unterstützung. Man habe sich bei Pfarrer Schmitt sowie Michael Kloppenburg vom Dekanat erkundigt und stelle sich hinter die Entscheidung der örtlichen Gremien, „da die Gegebenheiten es schwierig machen, den Sarg in der Kirche aufzubahren und anschließend zum Friedhof zu tragen“, schreibt ihr Nadine Küpke vom Team Beschwerde- und Konfliktmanagement. Sie bedauert: „Gerade auch im Bemühen um die Achtung des letzten Willens Ihres Vaters können wir Ihr Anliegen sehr gut verstehen. Es tut uns leid, dass Sie über diese Entscheidung enttäuscht sind, bitten aber um Verständnis, dass die Entscheidung vor Ort liegt und wir hier nicht weiter eingreifen können.“

Kirchenvorstand schweigt

Auch Karl-Heinz Jungmann vom Kirchenvorstand verweist gegenüber unserer Zeitung auf die Entscheidung des Gremiums. Er bittet um Verständnis: „Ich möchte dazu nichts sagen.“

Am Freitag,. 6. November, ist nun die Beerdigung, ohne dass Ewald Richter in „seiner“ Kirche dabei sein wird. „Für unseren Vater und mich ist das Thema nun zu spät“, sagt Lilian Hoffmann. Aber sie hofft, dass - auch durch ihre Beschwerde - Kirche und Gemeinde einen Denkanstoß erhalten haben.

>>>HINTERGRUND

Thomas Throenle, Pressesprecher des Erzbistums Paderborn verweist auf die „pastorale Einführung zur Begräbnisfeier, einer Arbeitshilfe für die Bischofskonferenz“.

Diese empfiehlt, dass bei Erdbestattungen der verschlossene Sarg mit dem Leichnam in der Kirche zur Eucharistiefeier aufgebahrt wird.

Allerdings sollten die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden.

Throenle übersetzt das so: „Es wäre schön, wenn die Aufbahrung möglich wäre, wenn aber lokale Gegebenheiten oder Traditionen dagegen sprechen, geht das auch in Ordnung.“