Meschede/Eslohe/Bestwig/Schmallenberg. Der Hochsauerlandkreis ist über Nacht zum Corona-Risikogebiet geworden. Jetzt gelten deutliche Einschränkungen. Hier ist unsere Übersicht.

Der Hochsauerlandkreis hat überraschend am Freitag die Grenze von 50 Infektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten. Damit gilt er als Risikogebiet. Ursprünglich hatten die Behörden damit gerechnet, dass zunächst nur die untere Warnstufe erreicht wird. Sie liegt bei der 35er-Marke. Jetzt drohen deutliche Einschränkungen.

Sie sind weitgehend vorgegeben vom Land Nordrhein-Westfalen. Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt der betroffene Kreis als so genannter Hotspot die „Gefährdungsstufe 2“.

Maßnahmen in der Übersicht

Das bedeutet:

- Bei Veranstaltungen sind innen und außen sind maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.

- Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.

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- An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.

- In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

- In der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus daheim gibt es keine Beschränkungen. Es gilt in Nordrhein-Westfalen weiterhin der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre. Die Landesregierung empfiehlt aber dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum – dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten.

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Hinzu kommen die Auflagen, die schon ab einer 35er-Inzidenz gelten:

- Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1000 Personen sind unzulässig.

- Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.

- Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Wo genau das vor Ort ist, legen die Kommunen ausdrücklich fest.

Krisenstab des HSK tagt

Die neuen Regelungen gelten noch nicht am Freitag, 23. Oktober. Am Samstag, 24. Oktober, treten sie nach Auskunft des Hochsauerlandkreises in Kraft. Das bedeutet beispielsweise: Sperrstunde um 23 Uhr. Der Krisenstab des Hochsauerlandkreises berät weitere Details in seiner Sitzung. Eine mögliche Maskenpflicht in Außenbereichen wird in Abstimmung mit den Städten Meschede und Schmallenberg sowie den Gemeinden Eslohe und Bestwig festgelegt.

„Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden“, heißt es in einer Mitteilung des Landes NRW.