Meschede. Die Corona-Zahlen im Hochsauerlandkreis steigen und nähern sich der 35er-Marke. Diese Einschränkungen drohen, sollte der Trend anhalten.

Der Hochsauerlandkreis steuert auf weitere Einschränkungen zu. Die Sieben-Tage-Inzidenz nähert sich der 35er-Marke. Die Folge: Es gilt eine weitere Stufe von Verschärfungen. Der Krisenstab des Hochsauerlandkreises befindet sich vorsorglich in den Vorbereitungen.

Update: Inzwischen hat der Hochsauerlandkreis die 50er-Marke erreicht und gilt als Risikogebiet. Jetzt gelten diese Einschränkungen in dieser Übersicht.

Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt für den betroffenen Hochsauerlandkreis die „Gefährdungsstufe 1“ – sofern sich das Infektionsgeschehen nicht auf bestimmte Einrichtungen einzugrenzen lässt, zum Beispiel nach einem Ausbruch in einer Schule oder in einem Altenheim.

Regelungen in der Übersicht

Diese Maßnahmen gelten daraufhin in den betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen:

- Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1000 Personen sind unzulässig.

- An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.

- Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.

- Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Wo genau das vor Ort ist, legen die Kommunen und Kreise selbst fest.

- Die Kommunen können in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen wie eine Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen anordnen. Dann müssten Restaurants und Kneipen früher schließen.

Zehn Personen in der Öffentlichkeit

Unverändert dürfen sich auch dann grundsätzlich Gruppen von höchstens zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen. Diese maximalen Personenzahlen gelten nicht bei Familien (Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Ehepartnern, Lebenspartnern) oder – unabhängig von Verwandtschaftsverhältnissen – Personen aus ein oder zwei Haushalten. Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Bereichen.

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Die Gefährdungsstufe kann erst aufgehoben werden, wenn die jeweiligen Grenzwerte der Sieben-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden. Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt zudem die „Gefährdungsstufe 2“; der Hochsauerlandkreis wäre dann - wie der Kreis Olpe in der Nachbarschaft - ein so genannter Hotspot und es käme zu weiteren Einschränkungen. Beispielsweise müssten gastronomischer Einrichtungen um 23 Uhr schließen und Treffen von Menschen würden weiter einschränkt.