Meschede. Patienten verstehen die Regeln nicht, Arbeitgeber drängen Angestellte: Die Hausärzte in Meschede geraten unter Druck. Diese Vorschriften gelten.
Die Hausärzte in heimischen Raum berichten über zunehmende Aggressionen durch Patienten, weil die Corona-Schutzverordnungen nicht immer korrekt verstanden werden. „Wir geraten vor Ort in die Schusslinie“, erklärte einer der Mediziner. So erleben die Ärzte immer mehr Patienten, die Corona-Testergebnisse binnen 48 Stunden einfordern, was die Labore vielfach aber nicht mehr leisten könnten. Ein weiterer Trend bestehe darin, dass Arbeitgeber die Kontaktpersonen von Coronapatienten dazu aufforderten sich krank schreiben zu lassen, was ohne Symptome aber nicht möglich sei. „Die Diskussionen darüber blockieren massiv unsere Kernaufgabe“, hieß es.
Aktuelle Corona-Regeln
Den Medizinern ist es daher wichtig auf folgende Regeln hinzuweisen:
- Kontaktpersonen, die vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden ohne Anzeichen einer Infektion zu haben, können nicht krank geschrieben werden.
- Diejenigen, die Corona-Symptome haben, müssen sich telefonisch beim Hausarzt anmelden. Dort wird die Krankschreibung geprüft. Auch eine telefonische Krankschreibung ist inzwischen wieder möglich für bis zu sieben Tage.
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- Abstriche bei Patienten mit Symptomen erfolgen ausschließlich in den Praxen; ebenso Abstriche auf Wunsch der Patienten als Selbstzahler.
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten, Nachverfolgungen des Gesundheitsamts und alle vom Land verfügten regelmäßigen Abstriche bei Pflegeberufen sowie nach aktuellem Stand auch wieder Lehrer und Kita-Mitarbeiter werden im Drive-in im Gewerbegebiet Enste an der Kreisleitstelle abgestrichen.
- Dort ist am Montag ab 17.30 Uhr, am Mittwoch ab 15 Uhr und am Freitag ab 14 Uhr geöffnet. Für den Winter wird dort in Kürze am Carport ein Container zum Schutz vor der Witterung aufgestellt.
- Die Labore brauchen aktuell zwei bis vier Tage für die Auswertung.
Anordnung nur durchs Gesundheitsamt
Auch das Kreisgesundheitsamt stellte noch einmal klar, dass nur diese Behörde die Quarantäne eines Betroffenen anordnen kann. „Wir rufen an und teilen die Pflicht zu Absonderung mit“, erklärte Dr. Klaus Schmidt. Die Betroffenen erhielten die Nachricht zusätzlich per Post, parallel werde ein Antrag auf Verdienstausfall beigefügt. Beide Unterlagen könnten Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber schicken - als Nachweis der Quarantäne und zum Ausgleich für entgangenen Lohn. Eine Krankschreibung durch einen Arzt sei bei Betroffenen ohne Symptome nicht möglich und nicht erforderlich.
Schmidt berichtete auch von Arbeitgebern, die Mitarbeiter eigenständig dazu aufforderten nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen und sich ein Attest oder eine Krankschreibung zu besorgen, weil sie mögliche verdächtige Kontakte gehabt haben könnten. „Nur wir als Gesundheitsamt ordnen eine Quarantäne an, nichts anderes ist möglich“, betonte er.
Zur Corona-Lage im Hochsauerlandkreis erklärte Schmidt, dass das Gesundheitsamt noch keine Probleme mit der Kontaktverfolgung möglicher Infizierter habe. „Es ist noch nicht mit dem Frühjahr vergleichbar“, sagte er. Konkrete Verdachtsfälle würden noch am selben Tag verständigt, deren Kontaktpersonen möglichst auch. Dennoch sei auch in der heimischen Region eine „dynamische Entwicklung“ zu beobachten. Es sei eine Frage der Zeit, bis der Hochsauerlandkreis die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 erreichen werden - ab dieser Marke gelten weiteren Einschränkungen.
Krisenstab berät über Einschränkungen
In dem Moment muss der Krisenstab des Hochsauerlandkreises in Abstimmung mit den Kommunen unter anderem über Maskenpflichten an belebten Plätzen und über Sperrstunden in der Gastronomie entscheiden. Darüber hinaus gelten Maßnahmen, die von Land Nordrhein-Westfalen vorgegeben sind zur Reduzierung von Kontakten.