Meschede. Angetrunken ist ein Mescheder (21) auf der A 46 verunglückt. Die größte Strafe nach dem Unfall ist ihn ein langer Entzug des Führerscheins.
Nach einem Unfall auf der A 46 bei Meschede hat die Polizei bei einem heute 21-Jährigen direkt den Führerschein eingezogen: Der junge Mescheder hatte dabei über 1,4 Promille im Blut gehabt.
Vor dem Jugendgericht war das juristische Nachspiel: Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr muss er 2400 Euro Strafe bezahlen, außerdem muss er fünf weitere Monate auf seinen Führerschein verzichten – und danach wird die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis dann prüfen, ob er ihn zurück erhält oder ob er weitere Auflagen erfüllen muss.
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Richterin: „Leichtsinnig und hochgefährlich“
Der Mann war in diesem März frühmorgens verunglückt. Zuvor hatte er eine „kleine Hausparty“ gefeiert, räumte er vor Gericht ein – und dabei selbst ordentlich getrunken. Mit in seinem Kleinwagen saßen nach der Party anschließend auch drei Beifahrer bei dem Unfall auf dem Autobahn in Richtung Freienohl, bei dem es glücklicherweise nur bei Blechschaden blieb. Alkohol, dazu die höheren Geschwindigkeiten auf einer Autobahn: „Leichtsinnig und hochgefährlich“ nannte Jugendrichterin Mareike Vogt das Verhalten des jungen Mannes, der zum Unfallzeitpunkt noch jünger war und damit rechtlich als Heranwachsender galt. Wie gefährlich, „das ist mir erst im Nachhinein bewusst geworden“, meinte er.
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Ab 1,1 Promille ist Trunkenheit im Verkehr automatisch eine Straftat, machte ihm die Richterin klar – er habe mit seinem Wert bei dem Unfall sogar noch deutlich darüber gelegen. Verurteilt wurde der Mann nicht nach milderem Jugendrecht, das vom Erziehungsgedanken geprägt ist, sondern nach strengerem Erwachsenenstrafrecht. Denn er ist nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Gericht reif genug, dass er die Konsequenzen hätte erkennen müssen. Größte Strafe ist für ihn der Entzug des Führerscheins: Er arbeitet auswärts – und muss seitdem zum Arbeitsplatz gebracht werden.
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