Meschede. Jemanden um eine Zigarette anzuschnorren, kann nach hinten losgehen - zumindest, wenn man dabei beleidigend wird und auf einen Polizisten trifft.

Ein besonders brisanter Fall von Beleidigung wurde nun vor dem Mescheder Amtsgericht verhandelt. Die Frage nach einer Zigarette endete in wüsten Beschimpfungen seitens eines 37-jährigen Mescheders, der sich seit knapp 25 Jahren im Drogen-Milieu bewegt.

Frage nach Zigarette oder Drogen

Im Bereich der Postfiliale an der Lagerstraße kam es Anfang März durch Zufall zum Zusammentreffen des Angeklagten, seiner Freundin und eines 27-jährigen Polizisten, der jedoch nicht im Dienst und in zivil unterwegs war. Nachdem der Polizist die Frage nach einer Zigarette verneinte, wurde der Angeklagte laut und beschimpfte sein Gegenüber mit üblen Beleidigungen.

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Der Beamte gab in seiner Zeugenaussage an, dass er davon ausgegangen ist, dass es nicht nur um das klassische Schnorren um eine Zigarette ging, sondern um die Frage nach Drogen. Das sei eine übliche Vorgehensweise unter Drogenabhängigen und -dealern, die der Polizei bekannt ist .

Situation entschärft

Der Polizist gab sich daraufhin als solcher zu erkennen, was die Freundin des Angeklagten jedoch nicht glauben wollte und ihn lautstark dazu aufforderte, sich als Polizeibeamter auszuweisen. Schließlich entfernten sich der Angeklagte und seine Freundin vom Tatort. Der Polizist schritt zu diesem Zeitpunkt nicht weiter ein, um die Situation nicht eskalieren zu lassen, wie er vor dem Amtsgericht schilderte. „Wir sagen bei der Polizei immer, dass man sich immer zweimal im Leben sieht“, so der Geschädigte.

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Und so sollte es auch sein: Zwei Wochen später liefen die drei sich während der Dienstzeit des Beamten erneut in der Mescheder Innenstadt über den Weg. Der Polizist konfrontierte den 37-Jährigen mit den vergangenen Geschehnissen und stellte eine Strafanzeige wegen Beleidigung. Vor Gericht wies der Angeklagte den Vorwurf der Beleidigung von sich.

Die Staatsanwaltschaft beantragte nach den Zeugenaussagen der beiden dennoch, dass der 37-jährige Mescheder zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro wegen Beleidigung verurteilt werden solle. Dadurch, dass der Angeklagte trotz langer Drogen-Karriere nie straffällig geworden war, blieb es bei der geforderten Geldstrafe, die der arbeitslose Angeklagte in Raten bezahlen wird. Im Nachgang entschuldigte sich der Angeklagte noch beim Polizisten für sein Verhalten.