Meschede. Darf man eigene Warnschilder aufstellen, wenn die Polizei die Geschwindigkeit überwacht? In Meschede gibt es jetzt so einen Fall.

„Vorsicht Blitzer“ steht auf einem handgeschriebenen Schild. Auf der Arnsberger Straße von Meschede nach Laer ist es aufgestellt worden. Es soll vor einer Radarmessung warnen. Ist es eigentlich erlaubt, solche Warnungen anzubringen? Mit einem klaren „Nein“ kann Sebastian Held von der Pressestelle der Polizei die Frage nicht beantworten, allerdings auch nicht mit einem klaren „Ja“.

Polizei darf Schilder wegnehmen

Nach der Straßenverkehrsordnung spricht zunächst nichts gegen ein selbst gebautes Warnschild - sofern es nicht wie ein Verkehrszeichen aussieht. Außerdem darf es nicht im Weg stehen und andere gefährden. Dann kommt zusätzlich das Baurecht ins Spiel: Nicht jeder darf einfach Schilder an Straßen aufstellen. Entscheidend aber ist: „Die Polizei darf so ein Schild wegnehmen“, sagt Held.

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Grundlage sind Urteile, wonach die Behörde mit Radarmessungen eine präventive Aufgabe erfüllt - und dieser Zweck durch Warnungen eingeschränkt würde. Also doch besser die gute alte Lichthupe zur Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer? „Nein“, sagt Held. „Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder sich oder andere gefährdet sieht - und das betrifft nicht den Geldbeutel...“