Freienohl/Arnsberg. Ein 37-jähriger Mann aus Freienohl droht seiner Ehefrau sie „abzuschlachten“. Er muss sich wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht verantworten.
Nachdem ein 37-jähriger Mann aus Freienohl über Jahre seine Ehefrau mehrfach vergewaltigt, an den Haaren durch die Wohnung gezogen und ihr gedroht haben soll, sie „abzuschlachten“, muss er sich nun vor dem Arnsberger Landgericht verantworten.
Für seine Ehefrau, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, wurde zu Prozessbeginn aufgrund schwerwiegender psychischer Probleme eine psycho-soziale Prozessbegleitung und der Ausschluss der Öffentlichkeit während ihrer Aussage beantragt. Sie schilderte im Vorhinein, dass sie sich nicht im Stande sehe, ihrem Ehemann im Prozess gegenüber zu treten und sie hätte bereits bei seinem Anblick aus der Ferne angefangen zu zittern.
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Der Verteidiger des Angeklagten versuchte trotzdem, für das persönliche Erscheinen der Ehefrau seines Mandanten zu plädieren. Er warf die Frage auf, ob die psychischen Störungen der Frau tatsächlich aus der Ehe resultieren oder aus anderen Gründen. Dem Antrag der Nebenklage wurde aber letztlich stattgegeben. Die Ehefrau sagte schließlich zu einem späteren Zeitpunkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit per Videostream in den Gerichtssaal aus.
Ehe von Gewalt geprägt
Der Angeklagte ist 2018 mit seiner Frau und seinen vier Kindern, die zwischen fünf und 14 Jahren alt sind, nach Freienohl gezogen. Drei Jahre zuvor ist die Familie aus Aleppo in Syrien geflohen und ist nach Stationen in der Türkei, Griechenland sowie verschiedenen Asylunterkünften in Deutschland im Sauerland sesshaft geworden.
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Bereits im Juni 2019 ist die Ehefrau des Angeklagten mit den Kindern aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und befindet sich in ambulanter, psychiatrischer Behandlung aufgrund von posttraumatischen Störungen sowie Depressionen. Kontakt zum Ehemann bestehe seither nicht mehr.
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft war die Ehe seit jeher von Gewalt geprägt, zu Verhandeln sind nun drei konkrete Vergewaltigungsvorwürfe aus den letzten zwei Jahren, in denen das Ehepaar in Freienohl gelebt hat.
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Mehrfach soll der gebürtige Syrer seine Frau mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Unter anderem soll er sie an den Haaren vom Bett bis ins Badezimmer gezogen haben, woraufhin seine Ehefrau nachgegeben hat und entgegen ihrem Willens mit ihrem Mann schlafen musste. Nach dem dritten Vorfall soll der 37-jährige Syrer seiner Frau damit gedroht haben, sie „abzuschlachten“, wenn sie der Polizei etwas von den Geschehnissen erzählen würde.
Kind geschubst und getreten
Neben der Anklage wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau kommen zwei weitere Gewalttaten hinzu, bei denen der 37-Jährige seinen jüngsten Sohn beiseite geschubst und getreten haben soll, als dieser mit seinem Vater spielen wollte. Das Kind erlitt in einem Fall eine blutende Wunde an der Stirn. Im Prozessverlauf wird der älteste Sohn des Angeklagten noch vor Gericht aussagen.
Am ersten Prozesstag hat der Mann aus Freienohl jegliche Aussage verweigert. Dass dies vereinbart sei, bestätigten sein Verteidiger sowie der 37-Jährige selbst, der aufgrund seiner schlechten Deutschkenntnisse von einer Dolmetscherin begleitet wurde.
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Richter Markus Jäger, der den Vergewaltigungsprozess leitet, wies den Angeklagten vorschriftsmäßig darauf hin, dass bei Vorladung zur großen Strafkammer sehr wahrscheinlich von einer Verurteilung auszugehen sei und sich ein Geständnis zu Prozessbeginn strafmildernd auswirken könnte.
Doch der Angeklagte blieb beim Schweigen. Lediglich beim Verlesen der Anklageschrift redete er bis zur Ermahnung durch den Richter vor sich hin und drückte seinen Unmut über die Anklagepunkte aus.