Eversberg. Ein Eversberger Hauseigentümer und Hochsauerlandwasser liegen im Streit. Der Mann klagt, das Versorgungsunternehmen nutze seine Stellung aus.

Das wird zu einer unendlichen Geschichte für einen Eversberger Hauseigentümer: „Es ist eigentlich nicht zu glauben. Es sei denn, man hat es selbst erlebt“, sagt er. Seit 2014 zahlt er für sein Haus doppelte Gebühren für die Trinkwasserversorgung – obwohl er darin nur eine Wohnung hat.

Das Versorgungsunternehmen Hochsauerlandwasser HSW glaubt ihm das aber nicht. Der Mann spricht von Schikane: „Ich wurde so unter Druck gesetzt.“ Er kritisiert den Monopolisten, der seine Stellung ausnutze: „Meinen Strom kann ich überall kaufen. Das Wasser nur bei HSW. Das nutzt das Unternehmen aus.“

Keine Auskunft zu laufenden Verfahren

Der Streit sollte endlich vom Mescheder Amtsgericht geklärt werden. Auch hier machte das Coronavirus einen Strich durch die Rechnung: Der Zivilprozess ist wegen Corona ausgesetzt worden. HSW möchte den Fall des Eversbergers deshalb auch nicht kommentieren: Man gebe keine Auskunft zu laufenden Verfahren, so Sprecher Jörg Fröhling auf Anfrage.

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2014 hatte Hochsauerlandwasser seinen Trinkwasserpreis umgestellt vom Grundpreis für den Trinkwasseranschluss auf einen Systempreis, um mehr „Verursachergerechtigkeit“ herzustellen, wie es damals hieß. Der neue Preis beruhte auf der Anzahl der angeschlossenen Wohnungen in einem Haus. Im Frühjahr 2013 wurden die bei den Eigentümern abgefragt. Damals hatte der Eversberger noch eine Wohnung in seinem Haus vermietet – bis zum November 2013. Seitdem nutzt er nach seinen Angaben sein Haus für sich alleine. Er meldete die zweite Wohnung auch bei HSW ab.

Sogar Sperrung angedroht

Hochsauerlandwasser aber berechnete weiterhin zwei Wohnungen – woraufhin der Eigentümer die Summe für die zweite nicht bezahlte. HSW reagierte mit Mahnungen, Gebühren und Drohungen. Ihm wurden der Einbau einer Drosselung und sogar die Sperrung seiner Trinkwasserversorgung angedroht. Der Mann zahlte jetzt unter Vorbehalt.

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Gespräche, Schriftwechsel, eine Ortsbesichtigung und das Einschalten eines Anwaltes brachten nichts: „HSW wollte nicht akzeptieren, dass es im ganzen Haus nur eine Wohnung gibt“, sagt er: „Die sagen, da war mal eine Wohnung, da könnte immer noch eine sein.“ Schließlich hätte die frühere Wohnung im Kellergeschoss ja auch noch eine Eingangstür: „Natürlich ist da eine Tür“, sagt er – „wie soll ich sonst hineinkommen?“ Von dort aus kommt er in seinen Garten, in der leer stehenden Wohnung stehen zum Beispiel Gartenmöbel. Ihm wurde vorgeschlagen, die Tür doch zuzumauern.

Ihm geht es ums Prinzip

Es geht dem Eversberger nicht um die Geldsumme. Die beläuft sich inzwischen auf insgesamt 190,46 Euro, die er seiner Einschätzung nach zu viel zahlte. Ihm gehe es vielmehr ums Prinzip, sagt er: Er will das Verhalten dem Unternehmen nicht durchgehen lassen. Bei allen, denen er von seinem Fall erzähle, sei die Reaktion immer gleich: „Jeder schüttelt nur den Kopf!“

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Vor dem anstehenden Gerichtsverfahren sieht er sich nun im Vorteil. Denn in der Zwischenzeit scheint er zwei neue Trümpfe vorweisen zu können. Zum einen hat er vom Finanzamt Meschede einen neuen Einheitswertbescheid für sein Grundstück erhalten: Das Finanzamt erkennt darauf ein Wohngebäude an – „das Grundstück ist als Einfamilienhaus zu bewerten, weil in dem Wohngebäude nur eine Wohnung vorhanden ist“. Das gilt rückwirkend bis 2013. Und die Stadt Meschede erstattete ihm anderen die Differenz bei den Grundbesitzabgaben – auch sie geht von einem Einfamilienhaus aus.

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Inzwischen hat ihm aber HSW über ihren Anwalt mitteilen lassen, dass es die Entscheidung des Finanzamtes mit dem neuen Bescheid nicht akzeptiert. Nun muss das Gericht entscheiden, wie viele Wohnungen im Haus sind.

>>>HINTERGRUND<<<

Zum 1. April 2014 war in Meschede, Bestwig und Olsberg der unterschiedliche Grundpreis vom Zähler-Maßstab auf den einheitlichen Systempreis umgewandelt worden.

Durch die Umstellung erzielte Hochsauerlandwasser keine Mehrerlöse.

Stattdessen sollte eine Unausgewogenheit bei der Kostenverteilung beseitigt werden: Denn das bisherige System hätte kleinere Eigenheime schlechter gestellt.