Meschede. Ein 19-Jähriger beauftragt in Meschede einen anderen, für ihn die Führerscheinprüfung beim TÜV zu machen. Er hat eine merkwürdige Ausrede.

Erneut ist beim TÜV in Meschede eine versuchte Schummelei bei einer Führerscheinprüfung aufgefallen – und erneut war es ein syrischer Flüchtling. Der 19-Jährige hatte einen anderen jungen Mann beauftragt, für ihn die theoretische Prüfung abzulegen. Der Fall flog auf.

Der 19-Jährige, der in Meschede lebt, hat demnach im September 2019 seinem Mittäter (der unbekannt geblieben ist) seinen Aufenthaltstitel überlassen, um den TÜV-Prüfer zu täuschen. Der allerdings fiel nicht darauf rein, der Mittäter flüchtete. Der Aufenthaltstitel ist quasi ein Ausweisersatz für Flüchtlinge, eine Plastikkarte im Scheckkartenformat. Deshalb war der 19-Jährige wegen Missbrauchs von Ausweispapieren vor dem Jugendgericht in Meschede angeklagt: Die Staatsanwaltschaft sprach von einem „Täuschungsversuch durch Stellvertreterprüfung“.

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Von Jürgen Kortmann

Richterin: „Totaler Quatsch!“

Der Syrer, der 2015 mit seinem Onkel nach Deutschland flüchtete, erklärte seinen Täuschungsversuch mit Sprachproblemen: Er habe Probleme, Deutsch zu lesen und zu schreiben. Und in Syrien, behauptete er, könnte man durchaus jemand anders in eine Prüfung schicken. Jugendrichterin Mareike Vogt bezeichnete das als „totalen Quatsch“: „Das ist in Syrien genauso verkehrt wie hier!“ Sie erklärte dem 19-Jährigen noch einmal den Sinn: „Sie müssen in einer Prüfung beweisen, dass Sie etwas können und etwas gelernt haben.“

Das Verfahren für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland läuft noch, der Mann ist derzeit als Leiharbeiter beschäftigt. Er ist nicht vorbestraft. Obligatorisch ist bei Verfahren vor dem Jugendgericht, dass der Angeklagte vor dem Prozess durch das Jugendamt betreut wird – als Jugendgerichtshilfe: Richter sollen dadurch einen Überblick über die individuelle Entwicklung eines jungen Menschen bekommen. Der junge Syrer kam der Einladung der Jugendamtsmitarbeiterin aber nicht nach und erschien erst gar nicht bei der Frau.

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Das soll sich herumsprechen

Vom Jugendgericht wurde das Strafverfahren gegen die Zahlung von 400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung vorläufig eingestellt. Verteidiger Bernhard Kraas (Oeventrop) ist zuversichtlich: „Das wird sich im Bekanntenkreis herumsprechen.“

Weitere Kosten kommen für den 19-Jährigen hinzu, weil er wieder die Fahrschule besuchen muss. Die Straßenverkehrsbehörde bei der Kreisverwaltung in Meschede hat außerdem eine längere Wartezeit angeordnet, bis sich der junge Mann wieder einer Prüfung stellen darf. Außerdem bekommt er dann eine Einzelprüfung.

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In einem ähnlichen Fall hatten bereits zwei Erwachsene vor dem Amtsgericht Meschede gestanden: Ein 30 Jahre alter Syrer war im Mai 2019 mit der Ausweiskarte eines 33 Jahre alten Syrers aus Schmallenberg beim TÜV erschienen, um für den Älteren die theoretische Prüfung zu versuchen. Der Richter sah bei beiden in diesem Verfahren eine nur geringe Schuld und stellte das Verfahren gegen beide ohne Auflagen ein.

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