Meschede. . 1500 Euro Strafe muss ein 26-jähriger Autofahrer bezahlen: Er hatte sich für einen Autokauf ein rotes Nummernschild von einem Bekannten geliehen.
- Für 1600 Euro Auto gekauft, jetzt kommen 1500 Euro Geldstrafe für Autofahrer hinzu
- MIt rotem Kennzeichen erwischt, das er nicht nutzen durfte
- Gericht warnt: Fahrer war ohne Versicherungsschutz unterwegs
Das war ein teurer Abstecher für einen 26-Jährigen: Der Autofahrer muss einen Strafbefehl über 1500 Euro bezahlen, weil der Mescheder mit seinem Pkw in Dortmund erwischt wurde. Mit dem roten Nummernschild hätte er dort nämlich gar nicht sein dürfen. Und er war dabei leichtsinnigerweise auch nicht versichert.
Der Mann hatte sich in Hagen ein gebrauchtes Auto für 1600 Euro gekauft. Mitgenommen hatte er für die Rückfahrt ein rotes HSK-Kennzeichen, dass er sich vorher von einem Bekannten ausgeliehen hatte. Nach dem Kauf wollte der 26-Jährige heimwärts. Auf der Autobahn habe er bemerkt, sagte er in seinem Prozess vor dem Amtsgericht Meschede aus, dass er zu wenig Benzin im Tank hatte – und bog deswegen nach Dortmund ab.
Auf der Leopoldstraße wurde er von der Polizei angehalten, weil er falsch abgebogen war. Bei der Gelegenheit fiel auch auf, dass er keine grüne Feinstaubplakette besaß und gar nicht in die Umweltzone hineinfahren durfte. Beide Verstöße brachten ihm ein Bußgeld von 105 Euro ein. Noch empfindlicher traf ihn danach der Strafbefehl über 1500 Euro für die verbotene Verwendung des roten Kennzeichens. Dagegen legte er Einspruch ein, es kam zum Prozess.
Auch kein Versicherungsschutz
Oberstaatsanwalt Wolfgang Niekrens warf ihm Kennzeichenmissbrauch und einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Denn, was viele Autofahrer nicht wissen: Mit einem roten Autokennzeichen sind nur Überführungs- und Probefahrten erlaubt, Unternehmen wie der TÜV, die Hauptuntersuchungen machen, auch Prüfungsfahrten. Alle anderen Fahrten sind untersagt – wie der Abstecher nach Dortmund. Noch schlimmer, wenn ein Unfall passiert wäre: Es bestand damit auch kein Versicherungsschutz.
Händler würde Ärger erwarten
Vor Gericht führte der Angeklagte finanzielle Probleme an. Er hoffte auf eine geringere Strafe. „Mir stehen die Schulden bis hier“, sagte er – und zeigte auf seinen Hals. Angesichts von 18 000 Euro an Schulden werde schon die Insolvenz vorbereitet, so sein Verteidiger. Richterin Christina Sellmann wich aber (angesichts eines geregelten Einkommens und nur eines geringen Kostgeldes, dass er an seine Eltern zahlen muss) von der Höhe nicht ab: „Wer straffällig wird, muss zahlen.“ Außerdem ist er einschlägig vorbestraft, ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Er zog seinen Einspruch letztlich zurück, um nicht noch mehr an Gebühren für die Verteidigung bezahlen zu müssen.
Nicht verraten hat der 26-Jährige, von wem er das rote Kennzeichen bekommen hatte: Diesen Autohändler würde sonst ebenfalls Ärger erwarten. Denn zugeteilt werden die roten Kennzeichen von der Zulassungsstelle des Hochsauerlandkreises nur an Kfz-Händler und Inhaber von Werkstätten, nicht an Privatleute: Sie dürfen nur für betriebliche Zwecke verwendet werden.
„Missbräuchliche Nutzung“
Die Kennzeichen erhält als Betrieb nur, wer als zuverlässig eingestuft ist. Jemand, der sie verleiht, ist nicht zuverlässig. Denn Ingo Pfau, Leiter der Kfz-Zulassungsstelle, sagt: „Es ist verboten, das Händlerkennzeichen an gute Freunde zu verleihen. Das ist eine missbräuchliche Nutzung.“ Privatfahrten oder Fahrten, die nicht im Zusammenhang mit dem Händler stehen, sind verboten: Unternimmt ein anderer eine Fahrt mit dem roten Kennzeichen, ist diese auch nicht versichert.
Den Ärger und die hohe Strafe hätte sich der 26-Jährige sparen können. Er hätte bei der Zulassungsstelle, rät Ingo Pfau, nur ein Kurzzeitkennzeichen beantragen müssen: 13,10 Euro plus Kosten für den Kennzeichen-Druck. Das Schild ist drei bis fünf Tage gültig, es wäre ausreichend Zeit für die Überführung des Autos gewesen.
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