Berge. Ihm passt es nicht, dass am Vatertag im Jüppkenpark in Berge bei Meschede nicht weitergefeiert wird: Ein 42-Jähriger rastet bei Polizisten aus.

Der Vatertag im Jüppkenpark in Berge endete im Mai 2019 gewalttätig. Ein 42 Jahre alter Mann aus Wennemen ist deshalb vom Amtsgericht Meschede verurteilt worden. Der Mann war gegenüber der Polizei ausgerastet.

Polizisten ausgelacht und beleidigt

Morgens um 2 Uhr musste die Mescheder Polizei in den Jüppkenpark zurückkehren. Vorher war dort schon bei einer anderen Schlägerei ein Arm gebrochen worden. Jetzt, beim zweiten Einsatz, war das beliebte Jüppkenfest beendet worden. Das passte dem 42-Jährigen nicht. Er hatte zwei Männer vom Ausrichter geschlagen, eine Bank durch die Gegend geworfen. Schon bei der Feststellung seiner Personalien lachte er die beiden Polizisten aus: „Ihr armen Schweine, die ihr für diesen Staat dienen müsst!“

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Der Mann erhielt einen Platzverweis – dem er nicht nachkommen wollte. „Er wurde immer aggressiver“, sagte eine Polizistin aus. Er beleidigte die Beamten als „Trottel“, „Pisser“ und „Idioten“, ballte die Faust, nahm eine bedrohliche Haltung ein und holte zum Schlag aus. Ein Polizist kam dem Schlag mit seinem Pfefferspray-Einsatz zuvor. Der 42-Jährige wurde gefesselt und ins Polizeigewahrsam gebracht – unterwegs beleidigte er noch die Polizistin vulgär.

An die Auseinandersetzung hatte der Mann vor Gericht keine Erinnerungen mehr. Für die vulgäre Beleidigung der Frau entschuldigte er sich: „Dafür schäme ich mich. Das ist mir peinlich.“ Beim Veranstalter, dem Verkehrsverein, hatte er sich in der Vergangenheit entschuldigt.

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Ab mittags getrunken

Der Vatertag war für ihn mit viel Alkohol verbunden gewesen. Mittags hatte er damit angefangen, an dem Tag war Schnaps zum üblichen Bier dazugekommen. 2,5 bis 2,8 Promille dürfte er morgens um 2 Uhr bei seinem Ausrasten intus gehabt haben. „Wenig getrunken habe ich in meinem Leben noch nie“, sagte er. Angemerkt hatte man ihm das auch nicht, sagten die beiden Polizisten: Er war standsicher, konnte noch vernünftig sprechen, gezielt vorgehen – zusammengenommen sind das alles klare Anzeichen für eine Gewöhnung an Alkohol.

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Für den Mann war es ein Rückfall. Er rastet generell leicht aus – zumindest in der Vergangenheit. Davon zeugen 17 Vorstrafen wegen Körperverletzungen, Beleidigungen und/oder Widerstands. „Ich dachte, ich hätte mich gefangen gehabt“, sagte er vor Gericht. Er deutete eine schwierige familiäre Zeit während seines Rückfalls an.

Anwalt: Keine Beleidigung, sondern „Ausdruck des Bedauerns“

Verurteilt wurde der 42-Jährige von Richter Dr. Sebastian Siepe wegen tätlichen Angriffs auf Amtsträger, versuchter Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 3850 Euro. Rechtsanwalt Volker Cramer (Soest) sah seinen Mandanten dagegen nur der Beleidigung für schuldig, und die auch noch ausgesprochen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Einen Angriff habe es ja gar nicht gegeben. Und die Bezeichnung „Ihr armen Schweine“ gegenüber den Polizisten sei auch nicht als Beleidigung gemeint gewesen, sondern „ein Ausdruck des Bedauerns“.

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