Eslohe. In Eslohe ärgern sich Anwohner über einen Drohnenpiloten, der mit seiner Drohne über fremde Gärten fliegt. Sie fühlen sich belästigt.

In Eslohe ärgern sich Anwohner über einen Drohnenpiloten, der mit seiner Drohne über fremde Gärten fliegt. Sie fühlen sich belästigt. Zuletzt hatte es einen ähnlichen Fall im Raum Schmallenberg gegeben: Dort war der Polizei im Waldemeiweg in Westfeld eine Drohne gemeldet worden, die auf zwei verschiedene Grundstücke flog und sich offensichtlich vor den Schlafzimmerfenstern der Anwohner aufhielt. Vor einem der Fenster soll sich die Drohne ungefähr fünf Minuten aufgehalten haben.

Ein Fall für die Polizei

Ganz so dreist sind die Vorfälle in Eslohe zwar nicht - dennoch haben die Anwohner ein ungutes Gefühl. Gesichtet worden ist die Drohne unter anderem in den Bereichen Dornseifferweg, Kreuzkamp und Sommerkamp - teilweise recht niedrig über den Grundstücken, sagt einer der Anwohner.

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Entsprechende Anzeigen sind bei der Polizei zwar noch nicht eingegangen. Holger Glaremin, Pressesprecher der Kreispolizeibehörde in Meschede rät in sollen Fällen aber durchaus, sich an die Polizei zu wenden. Sinnvoll sei es zwar im ersten Schritt das Gespräch mit dem Drohnenpiloten zu suchen - sofern er denn bekannt sei. Ansonsten sei die Polizei aber auch in solchen Fällen immer der richtige Ansprechpartner.

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Gesetzlich ist klar geregelt, welche Überflüge mit Drohnen erlaubt und verboten sind. Ein grundsätzliches Flugverbot gilt dabei unter anderem über Wohngrundstücken, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und Industrieanlagen. Außerdem dürfen Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden.

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Wer sich nicht an die Verbote hält begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit und riskiert im schlimmsten Fall sogar eine Strafanzeige. Wer dann aus der Luft heraus auch noch Foto- oder Filmaufnahmen von Menschen macht, die dazu nicht ihre Einwilligung erteilt haben, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Von der Idee, die fremde Drohne etwa mit einem gezielten Steinwurf auf den Boden zu holen, rät Polizei-Sprecher Glaremin definitiv ab. Zum einen sei das viel zu gefährlich, zum anderen könnten auch dafür Konsequenzen drohen.

  • Das Bundesministerium für Verkehr informiert auf seiner Seite www.bmvi.de ausführlich über die geltende Drohnenverordnung.