Velmede. Erneut sind tote Rehe entdeckt worden, diesmal bei Velmede. Ein Tier hatte ein Jäger erlösen müssen. Sind sie von Hunden gehetzt worden?
Es sind keine schönen Bilder, die Jan Wiese auf seinem Handy gespeichert hat: Sie zeigen zwei tote Rehe - das Fell blutverschmiert mit massiven Bisswunden. Es sind Fotos, die den Jäger und Schriftführer des Hegerings Bestwigs traurig und wütend zugleich machen. Denn der Verdacht liegt nahe, dass einmal mehr nicht angeleinte Hunde die jungen Tiere gehetzt und derart zugerichtet haben.
Stecken wieder Hunde dahinter?
Die Geschichte, die Wiese zu den Fotos zu berichten hat, macht ebenso betroffen wie der Anblick der Fotos: Nachmittags gegen 15.45 Uhr habe er einen Anruf von einer Spaziergängerin erhalten, die im Revier am Stockey ein mit dem Tod ringendes Reh entdeckte. Wiese rückt aus und erlöst das Tier von seinen Qualen. „Abfangen“ nennt sich das in der Jägersprache. „Das Tier hatte massive Bisswunden im Bereich der Kehle und des Halses“, sagt Wiese.
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Er vermute, dass ein Hund das Tier gejagt und schwer verletzt habe. Zumal die Spaziergängerin sogar noch einen weglaufenden Hund beobachtet hatte. Letztlich, so sagt er, sei es zwar nur ein Verdacht, allerdings halte er alles andere nicht nur wegen der Beobachtung der Spaziergängerin für nahezu ausgeschlossen. Ein Fuchs etwa sei nicht in der Lage ein gesundes Schmalreh dermaßen zu jagen. „Füchse jagen wenn überhaupt eher Kitze und Hasen“, so Wiese.
Leid und Überlebenskampf
Zum zweiten Reh war Wiese einige Tage später nach einem Anruf des Bestwiger Ordnungsamtes ausgerückt. Es lag in der Gemeinschaftsjagd in Velmede an der Strecke Richtung Halbeswig - gerade einmal 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt. Diesmal war das Tier bei Wieses Ankunft zwar bereits tot.
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Dass kniehohe plattgerückte Gras um das junge weibliche Tier spricht für den erfahrenen Jäger allerdings Bände. Es zeige, wie sehr das Reh gelitten und noch versucht habe, um sein Leben zu kämpfen. Das Tier sei noch deutlich schlimmer zugerichtet gewesen, als das erste. „Der Unterkiefer war weg, die Bauchdecke war geöffnet, Herz, Lunge und Leber nicht mehr vorhanden“, berichtet Wiese.
Appell an Hundebesitzer
„Wir können immer nur wieder an Hundebesitzer appellieren, ihre Tiere anzuleinen, wenn Sie nicht in der Lage sind ihren Hund abzurufen“, betont Jan Wiese. Den Hunden selbst gibt er keine Schuld und verweist auf deren natürlichen Jagdtrieb. Es seien einzig und allein die Hundehalter, die hier in der Verantwortung stünden. Gerade auch jetzt in der Setzzeit, in der viele hilflose Kitze in den Wiesen sitzen.
Erst vor wenigen Wochen hatte ein Fall in der Nähe von Nuttlar für Entsetzen gesorgt. Im Bereich der Bundesstraße 480, dem Zubringer der zum neuen Teilstück der Autobahn 46 Richtung Bestwig führt, war ein Reh auf der Flucht mit seinem Kopf zwischen den Gitterstäben eines Wildschutzzauns stecken geblieben.
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Weil sich das Tier aus eigenen Kräften nicht befreien konnte, war es dort vermutlich qualvoll verendet. Zusätzlich hatten sich noch Wildtiere über das im Zaun gefangene Tier hergemacht. Damals hatte bereits der Hegeringsvorsitzende Josef Wiese appelliert, Hunde an die Leine zu nehmen.
Ein Vorfall, der erst wenige Tage zurück liegt, hatte sich in Meschede ereignet. Bei der Kontrolle einer gemulchten Fläche im Mescheder Stadtforst war ein Jäger auf den Kadaver eines verendeten Rehs gestoßen, das im Unterholz lag. Beim Aufbrechen des Tieres stellte er fest, dass es sich um eine hochtragende Ricke handelte, die kurz vor dem Absetzen von zwei Kitzen gestanden hatte.
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Schwierig bis unmöglich
„Das Problem ist, dass es sehr schwierig bis unmöglich ist, Hundehalter nach derlei Vorfällen habhaft zu werden“, sagt Jan Wiese. Daher könne er nur immer und immer wieder seinen Anlein-Appell erneuern, in der Hoffnung dass er irgendwann Früchte trage. Und eins stellt er am Ende mit Blick auf manch einen Jagd-Kritiker auch noch klar: „Es geht uns Jägern nicht darum, dass wir durch derlei Vorfälle ein Reh weniger haben, das wir erlegen können. Es geht einzig und allein darum, den Tieren diesen äußerst qualvollen Tod zu ersparen.
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>>>HINTERGRUND<<<
Das Anleinen von Hunden abseits der Waldwege ist in Nordrhein-Westfalen durch das Landesforstgesetz geregelt und verbietet explizit das Laufenlassen der Hunde im Wald.
„Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden“, heißt es in dem Gesetz.
Wer sich nicht daran hält und erwischt wird begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.