Schmallenberg. Wegen Corona konnten keine Proben für einen Wolfsnachweis in Schmallenberg genommen werden - eine Ausnahme. So reagierten die Betroffenen.
Nach dem durch den Angriff durch ein Tier drei Schafe im Sorpetal getötet wurden, wollen Betroffene aus dem Stadtgebiet Klarheit: Handelte es sich bei dem Vorfall um einen Angriff durch einen Wolf? Diese Frage war nach dem Tod der Tiere nicht mehr eindeutig zu klären.
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Hintergrund dafür ist unter anderem, dass das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) aufgrund der Corona-Pandemie keine Begutachtungen vor Ort durchführen konnte - und somit auch keine Proben nehmen konnte, die Voraussetzungen für einen genetischen Nachweis sind. Im Fall der geschädigten Schafe in Schmallenberg sei erstmals eine solche Ausnahmesituation aufgetreten, schreibt LANUV.
Schafsherde immer noch nachhaltig verschreckt
Die Betroffenen, deren Schafe gerissen wurden - „die immer noch nachhaltig verschreckt sind, was gerade bei großen Herden zum Problem wird“ - wünschen sich Klarheit. „Der Wolf hat seine Daseinsberechtigung, das steht für uns außer Frage. Aber es könnten durchaus weitere Fälle vorkommen. Für Nutztierhalter ist es deswegen wichtig, Klarheit zu haben.“
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Unter bestimmten Voraussetzungen könne ein Gebiet als Wolfsgebiet eingestuft werden - „das wäre bei weiteren Fällen wichtig, weil Schutzmaßnahmen, wie entsprechende Zäune, dann finanziell gefördert werden würden“, sagt die Betroffene, die ihren Namen lieber nicht in der Zeitung lesen würde.
Sie ist traurig, dass drei ihrer Tiere getötet wurden. „Eins wurde komplett leergefressen und hatte deutliche Rissspuren an den Hinterbeinen. Die Kehle lag frei. Zwei weitere Tiere haben noch gelebt, als wir sie gefunden haben. Aufgrund der Schwere der Verletzungen mussten sie allerdings leider eingeschläfert werden. Das war wirklich schlimm.“
Wolf kann nicht ausgeschlossen werden
Zu den ausfallenden Proben aufgrund der Corona-Pandemie schreibt die Pressestelle von LANUV: Auch in der Coronakrise „ist die Dokumentation von Nutztierrissen sichergestellt. Abstandsregeln und Hygienevorschriften verhindern nicht die Dokumentation von Rissvorfällen.“
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Im Einzelfall könne es während der Pandemie aber zu Verzögerungen kommen, „wenn Wolfsberater vor Ort deshalb verhindert sein sollten und ein Ersatz nicht in einer angemessenen Zeit organisiert werden kann.“
In Schmallenberg kam das erstmals vor. Aber: „Durch die Begutachtung der Bilder konnte der Rissvorfall bewertet werden. Durch die abschließende Bewertung, dass ein Wolf als Verursacher mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, ist zumindest die Entschädigung für die Tierhalter sichergestellt.“ Was allerdings fehle, sei der sichere Nachweis durch eine DNA-Spur.
Wolfsgebiet erst bei sesshaftem Wolf
Ein Wolfsgebiet könne vom Landesumweltamt erst offiziell festgelegt werden, „sobald ein sesshafter Wolf nachgewiesen wurde“, heißt es dazu auf der Seite von LANUV. In diesen ersten Monaten eines Jahres seien wieder junge Wölfe auf Wanderschaft. „Um einen territorialen Wolf nachzuweisen und somit auch ein Wolfsgebiet ausweisen zu können, müssen innerhalb von sechs Monaten weitere Nachweise vorliegen, darunter auch individualisierte DNA-Proben. Bis dahin wird von durchziehenden Tieren ausgegangen.“